Wettanbieter mit deutscher Lizenz 2026: 10 Anbieter auf der GGL-Whitelist unter der Lupe
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Stand: Oktober 16, 2026 · Geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

Wer in Deutschland online Sportwetten abschließen will, landet bei einer Liste, an der kein Weg vorbeiführt: der amtlichen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Ohne Eintrag dort fehlt die Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV – und damit die Aufsicht, das Sperrsystem OASIS, die Limitdatei LUGAS und die Insolvenzabsicherung der Spielergelder. Wer dort steht, darf bundesweit Sportwetten im Internet anbieten, hat aber auch die Pflichten des GlüStV zu tragen. Dieser Vergleich sortiert zehn Anbieter nach dem, was die Whitelist, die Tätigkeitsberichte der GGL und die AGB der Häuser hergeben – nicht nach Marketing-Versprechen.
Was eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis 2026 tatsächlich bedeutet
Eine GGL-Erlaubnis ist kein Gütesiegel, sondern eine Aufsichtserlaubnis. Sie wird nach § 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV erteilt und von der Behörde in Halle (Saale) bundesweit überwacht. Wer sie hat, darf Sportwetten im Internet veranstalten und vermitteln – nicht mehr und nicht weniger. Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele deckt die Erlaubnis ausdrücklich nicht ab; dafür braucht es eine eigene Genehmigung. Eine Sportwetten-Erlaubnis deckt das Live-Wettprogramm nur in den engen Grenzen ab, die § 21 Abs. 4 GlüStV setzt: während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz und ähnliche Komponenten, nicht aber auf den nächsten Punkt im Tennis oder den nächsten Korb im Basketball.

Die Erlaubnis wird für fünf Jahre erteilt (§ 4c Abs. 1 GlüStV), die Whitelist führt aber nur das Datum der Erteilung und – bei Folgeerlaubnissen – deren Datum; ein Enddatum steht dort nicht. Wer dort steht, hat heute eine Erlaubnis; ob sie morgen noch gilt, sagt die Liste allein nicht.
Die zweite Täuschung, die eine .de-Domain erzeugt: sie beweist nichts. Auch wer ohne Erlaubnis eine deutsche Domain betreibt, bleibt unerlaubt. Die Whitelist ist die einzige verlässliche Quelle. Sie trägt im aktuellen Stand Anfang Oktober 2026 30 Einträge, davon 27 mit einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten) und drei reine Pferdewetten-Veranstalter. Im September 2026 waren insgesamt 129 Veranstalter und Vermittler mit 229 erlaubten Glücksspielseiten in der GGL-Übersicht – ein Wachstum, das vor allem aus dem Bereich der Automatenspiele kommt. Für Sportwetten allein ist die Zahl überschaubar: 32 Veranstalter hatten 2024 eine GGL-Erlaubnis, 27 davon mit aktivem Angebot, verteilt auf 13 hybride Anbieter (stationär plus Internet) und 19 reine Internetanbieter.
Die Aufsicht greift spürbar zu. Die Zahl der Untersagungsverfahren der GGL stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025; 1.843 illegale Webseiten waren 2025 durch Untersagungen oder Netzsperren aus Deutschland nicht mehr erreichbar. Das ist der regulatorische Rahmen, in dem der Wettmarkt stattfindet – ein Rahmen, der dem Verbraucher eine Handvoll Schutzmechanismen garantiert, aber auch eine Handvoll Beschränkungen aufzwingt.
Die Rechtslage in Deutschland 2026: GlüStV, Steuer und die Frage der Offshore-Anbieter
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist seit dem 1. Juli 2021 in Kraft. Er hat die Erlaubnis für Sportwetten im Internet erstmals länderübergreifend geordnet – und zwar später als geplant: Die ersten Erlaubnisse konnten wegen gerichtlicher Verfahren erst im Oktober 2020 erteilt werden. Seither liegt die Aufsicht vollständig bei der GGL; die Steuerhoheit bleibt beim Finanzamt.
Die Sportwettensteuer: 5,3 % – und wer sie am Ende trägt
Die Wettsteuer ist in den §§ 16–25 RennwLottG geregelt. Sie beträgt 5,3 % auf die Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, was rund 5,03 % des eingezahlten Betrags entspricht. Schuldner ist nach § 19 RennwLottG der Veranstalter der Wette, nicht der Spieler. Ob und wie der Anbieter sie an die Kunden weitergibt, entscheidet jeder Anbieter selbst: manche ziehen sie vom Einsatz ab, manche nur bei Gewinn, manche gar nicht. Wer die Steuer trägt, ist also eine Frage der AGB des jeweiligen Hauses – und keine allgemeingültige Aussage.
Eine wichtige Klarstellung: Auch wer Wettsteuer abführt, ist deshalb nicht erlaubt. Die Steuerpflicht greift für lizenzierte wie für unlizenzierte Anbieter gleichermaßen. Ein Hinweis auf der Rechnung, dass Wettsteuer gezahlt wurde, ist kein Lizensnachweis.
OASIS, LUGAS und der 1.000-€-Standarddeckel
Drei Schutzmechanismen sind für den Spielalltag zentral:
OASIS (Spielersperrsystem) ist die bundesweite Sperrdatei nach §§ 8, 8a GlüStV. Jeder Anbieter mit GGL-Erlaubnis muss sie bei Registrierung und Login abfragen. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spieler einen Zeitraum nennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus.
LUGAS ist die technische Limitdatei. Sie sorgt dafür, dass das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat nach § 6c Abs. 1 GlüStV tatsächlich eingehalten wird. Ein Anbieter darf für einen Spieler nur dann einen höheren Rahmen festsetzen (bis zu 10.000 €, in einem eng begrenzten Kreis von 1 % der aktiven Spieler sogar bis 30.000 €), wenn dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachgewiesen ist. Eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Herabsetzung des Limits greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen. Das monatliche Limit ist also nicht in Stein gemeißelt, aber auch nicht per Klick verschiebbar.
Die Aktivitätsdatei verhindert paralleles Spielen bei mehreren Anbietern (§ 6h GlüStV). Wer in einem Haus aktiv spielt, kann zur selben Zeit kein zweites Konto bei einem anderen lizenzierten Anbieter mit Spielen bestücken. Für reine Sportwettenanbieter hat das in der Praxis wenig Bedeutung, weil das GlüStV-Para-Spiel-Verbot technisch primär über die Limitdatei greift – aber es existiert.
Was offshore nicht bietet – und warum Curaçao in Deutschland nichts zählt
Anbieter mit Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta (für deutsche Spieler ohne GGL-Erlaubnis) fallen durch das gesamte Schutznetz. Sie sind nicht an OASIS angeschlossen, nicht an LUGAS, sie unterliegen keiner Aufsicht nach dem GlüStV. Sie bieten oft höhere Limits und ein breiteres Live-Programm – aber im Streitfall gibt es keine deutsche Aufsicht, an die man sich wenden kann, und kein deutsches Recht, das einem die Hand reicht.
Die GGL warnt regelmäßig vor solchen Angeboten. Am 17. September 2026 hat sie ausdrücklich vor Anbietern wie Platincasino gewarnt. Wer dort spielt, nimmt nach § 4 Abs. 1 GlüStV an unerlaubtem Glücksspiel teil – mit allen Konsequenzen, die das Strafrecht (Organisator: § 284 StGB, bis zu zwei Jahre; Werbung: bis zu ein Jahr; Teilnehmer: § 285 StGB, bis zu sechs Monate oder Geldstrafe) und das Zivilrecht bereithalten.
Zivilrechtlich gibt es Bewegung: Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH mit Beschluss vom 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Rückzahlungspflicht entgegensteht, wenn ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis Wetten anbot. Generalanwalt Nicholas Emiliou hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (C-530/24, Tipico) die Möglichkeit grundsätzlich bejaht. Eine Garantie, dass jeder Spieler sein Geld zurückbekommt, ist das nicht – aber ein deutliches Signal an die Offshore-Szene.
Spielerschutz und Marktverhalten: Was die GGL-Daten über 2026 verraten
Der Spielerschutz im GlüStV ist mehr als eine Liste von Regeln. Er funktioniert, weil die Daten ihn sichtbar machen.

Kanalisierungsquote: 77 % über alle Glücksspielarten, über 95 % bei Sportwetten
Die GGL beziffert die Kanalisierungsquote für den Online-Glücksspielmarkt 2024 mit 77 % – das heißt: 23 % des Marktvolumens entfielen auf unerlaubte Anbieter. Für den Sportwettenmarkt allein sieht es besser aus: Die Analyse der Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen für 2022 ergab eine Kanalisierungsquote von deutlich über 95 %. Anders gesagt: Wer in Deutschland auf Sport wettet, wettet fast immer bei einem lizenzierten Anbieter. Der Markt hat sich also weitgehend in das regulierte Angebot bewegt. Die Restquote ist dennoch ein erheblicher Schwarzmarkt – und das, obwohl die Strafverfolgung gegen Veranstalter greift.
Wirtschaftliche Größe: 8,2 Mrd. Euro Einsatz, 1,96 Mrd. Euro Ertrag
Die Bruttospielerträge der lizenzierten Sportwettenanbieter beliefen sich 2024 auf 1.963 Mio. Euro – ein Plus von 12 % gegenüber dem Vorjahr. Die zugrunde liegenden Wetteinsätze summierten sich auf 8,2 Mrd. Euro (2023: 7,9 Mrd.). Die durchschnittliche Auszahlungsquote lag 2024 bei 76 % (2023: 78 %). Das heißt: Von 100 Euro Einsatz flossen 76 Euro als Gewinne zurück an die Spieler, 24 Euro blieben als Buchmacher-Marge – ein Branchenschnitt, der den Wettbewerb um die besten Quoten nährt.
Verteilung der Einsätze: Fußball dominiert, Live-Wetten überholen Pre-Match
Die Einsatzverteilung nach Sportarten 2024: 78 % Fußball, 8 % Basketball, 5 % Tennis, 5 % Kombinationen aus verschiedenen Sportarten, 1 % Eishockey. Beim Verhältnis Live zu Pre-Match lag 2024 Live-Wetten erstmals vorn: 53 % zu 47 %. Das ist bemerkenswert, weil der GlüStV das Live-Programm bewusst beschnitten hat. Es zeigt, dass auch ein enges Live-Angebot – nächstes Tor, nächster Satz – den Markt der Live-Wetten nicht austrocknet, sondern kanalisiert.
Altersgrenze, Verifikation, Konto pro Anbieter
Die Teilnahme ist ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Abs. 3 GlüStV). Pro Anbieter ist nur ein Konto zulässig (§ 6a GlüStV), und die vollständige Verifikation ist Pflicht. In einer Übergangsphase darf ein Anbieter maximal 72 Stunden lang eingeschränktes Spielen mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen erlauben – danach muss die Identifizierung abgeschlossen sein. Das ist der Grund, warum die erste Auszahlung bei lizenzierten Anbietern immer ein paar Tage dauert.
Werbung, Bonus und die Grenzen des Marketings
Werbung für Glücksspiel ist nach § 5 Abs. 7 GlüStV nur Erlaubnisinhabern gestattet. Das Werbeverbot zwischen 6:00 und 21:00 Uhr (§ 5 Abs. 3 Satz 1) gilt für Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele – ausdrücklich nicht für Sportwetten. Für Sportwetten greift stattdessen: keine Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6). Der GlüStV setzt indes keine konkrete Obergrenze für Bonushöhen oder Umsatzbedingungen bei Sportwetten – diese Zahlen kommen allein aus den AGB des jeweiligen Anbieters.
Zahlungen, Trust-Konto und Auszahlung
Einzahlungen sind nach § 6b Abs. 4 GlüStV nur von einem Zahlungskonto zulässig, das auf den Namen des Spielers bei einem Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz läuft. Anonyme Zahlungsmittel sind tabu – das ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Lösungen aus dem lizenzierten Markt heraushält. Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, sagt die Whitelist nicht; das findet sich nur in den AGB. Spielergelder liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7).
Die Rangliste 2026: 10 Anbieter auf der GGL-Whitelist im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt den Whitelist-Status und das Datum der Sportwetten-Erlaubnis nach dem Stand vom 2. Oktober 2026. Die Sortierung folgt dem Datum der Ersterlaubnis – wer am längsten dabei ist, steht oben. Das ist kein Qualitätsurteil; es ist eine Information, die jeder Leser für sich nutzen kann.
| Anbieter | Whitelist-Status | Erlaubnisinhaber | Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| AdmiralBet | GGL Whitelist · Sportwetten | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| Sportingbet | GGL Whitelist · Sportwetten | Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| NEO.bet | GGL Whitelist · Sportwetten | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
| Tipico | GGL Whitelist · Sportwetten | Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| Sportwetten.de | GGL Whitelist · Sportwetten | NetX Betting Limited | 19.11.2020 |
| bet-at-home | GGL Whitelist · Sportwetten | Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020 |
| Betano | GGL Whitelist · Sportwetten | Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021 |
| Winamax | GGL Whitelist · Sportwetten | WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021 |
| LeoVegas | GGL Whitelist · Sportwetten | LVSports Limited | 21.10.2024 |
| Bet3000 | GGL Whitelist · Sportwetten | I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
Die erste Welle der Erlaubnisse datiert auf den 9. Oktober 2020 – die vier Anbieter AdmiralBet, Sportingbet, NEO.bet und Tipico gehören zum Gründungsbestand. Sportwetten.de folgte im November, bet-at-home im November 2020, Betano im Februar 2021 und Winamax im Juni 2021. LeoVegas und Bet3000 sind die jüngsten Neuzugänge: LeoVegas erhielt seine Erlaubnis im Oktober 2024, Bet3000 erst im April 2026 – das ist auch der Grund, warum die Marke vielen Lesern noch nicht vertraut ist, obwohl der Name es suggeriert.
Die Anbieter im Einzelnen: Wer steht wofür auf der Whitelist?
AdmiralBet – der hybride Anbieter mit Wettvermittlungsstellen
AdmiralBet bietet in Österreich und Deutschland Sportwetten an; die Online-Domäne AdmiralBet wird von der Greentube Betting Malta Limited betrieben. Die Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem 9. Oktober 2020, mit Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und 29. Juli 2024. Zusätzlich besteht eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de seit dem 28. September 2022. Damit trägt AdmiralBet die typische Doppellast vieler Häuser: Sportwetten und Slots laufen unter getrennten Genehmigungen, mit unterschiedlichen Regeln für Limits, Werbung und Spielerschutz. Der Anbieter gehört zur Novomatic-Gruppe und ist in den letzten Jahren stark gewachsen – auch im stationären Vertrieb über Wettvermittlungsstellen.
Für wen das passt: AdmiralBet ist die richtige Adresse, wer das hybride Angebot schätzt – also wer ab und an in eine Wettvermittlungsstelle geht und trotzdem online dieselbe Marke nutzen will. Wer eine reine Online-Erfahrung sucht, hat mit den genannten Hubs vergleichbare Optionen.
Sportingbet – der Entain-Klassiker mit langer Erlaubnis
Sportingbet gehört zu Entain, einem der größten börsennotierten Glücksspielkonzerne Europas. Die deutsche Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten datiert auf den 21. Dezember 2022 (Ersterlaubnis 9. Oktober 2020); eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele wurde am 15. November 2022 erteilt. Das Impressum von Sportingbet nennt die GGL als Aufsichtsbehörde. Im deutschen Markt ist Sportingbet leiser aufgetreten als Tipico oder Betano, hat aber die regulatorische Hürde früh genommen und ein vollständig lizenziertes Angebot am Start.
Für wen das passt: Wer einen international aufgestellten Anbieter mit konzernweiter Compliance sucht, ist hier richtig. Wer auf eine laute Marketing-Maschinerie Wert legt, sucht anderswo.
NEO.bet – der Spezialist mit überschaubarem Wettrand
NEO.bet tritt in Deutschland als Spezialist für Sportwetten auf – ohne den Casino-Zweig, der bei vielen Mitbewerbern mitläuft. Erlaubnisinhaber ist die Greenvest Betting Limited; die Erlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020 mit einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. Das Modell ist schlank: keine Spielautomaten, keine Poker-Lobby, nur Wetten. Das schärft das Profil, begrenzt aber die Verweildauer auf der Seite, wenn man zwischen den Sportarten nichts anderes sucht.
Für wen das passt: Wer ohne Ablenkung wetten will und keinen Casino-Bereich braucht, findet hier ein konzentriertes Angebot. Wer alles unter einem Dach sucht, ist fehl am Platz.
Tipico – der Marktführer im deutschen Sportwetten-Markt
Tipico ist die sichtbarste Marke im deutschen Sportwetten-Geschäft. Die Erlaubnis für Tipico trägt der Anbieter seit dem 9. Oktober 2020; eine Folgeerlaubnis datiert auf den 9. Dezember 2022. Die Marke steht exemplarisch für die Frage, was die Lizenz eigentlich wert ist: Tipico ist in einen der größten zivilrechtlichen Streitfälle zur Rückzahlung von Wettverlusten verwickelt, derzeit beim EuGH anhängig (BGH-Vorlage vom 25. Juli 2024, Az. I ZR 90/23; Generalanwalt-Schlussanträge vom 19. März 2026, C-530/24). Ein Spieler fordert mehr als 3.700 € an Verlusten aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück – ein Verfahren, das auch für andere Häuser Modellcharakter hat.
Für wen das passt: Tipico ist die offensichtliche Wahl, wer den breit aufgestellten Marktführer mit stationärem Vertrieb über die Wettvermittlungsstellen und starker Live-Wetten-Präsenz sucht. Die Marktstellung bringt ein dichtes Wettprogramm mit – aber auch das Wissen, dass die Marke im Zentrum der regulatorischen Aufmerksamkeit steht.
Sportwetten.de – der Generalist mit zweiter Domain
Der Anbieter Sportwetten.de wird laut GGL-Whitelist von der NetX Betting Limited betrieben; die Erlaubnis besteht seit dem 19. November 2020, mit einer Folgeerlaubnis vom 16. Dezember 2022. Der Name ist Programm: Die Domain ist der Markenkern, daneben existiert ein Angebot an virtuellen Automatenspielen unter einer weiteren Domain desselben Erlaubnisinhabers. Der Anbieter tritt nicht ganz so prominent auf wie Tipico oder Betano, hat aber ein vollständig lizenziertes Sportwetten-Programm und profitiert von der Klarheit des Markenauftritts.
Für wen das passt: Wer einen deutschsprachigen Anbieter mit klarem Markenprofil sucht, ist hier richtig. Die Marke ist weniger werblich unterwegs als andere – was manche als seriös empfinden, andere als unsichtbar.
bet-at-home – der österreichische Anbieter mit Online-Sportwetten
Bet-at-home gehört zur Bet-at-home.com Internet Limited und ist ursprünglich in Österreich beheimatet. Die deutsche Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem 2. November 2020, mit einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022 und einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28. Dezember 2022. Die Marke war im DACH-Raum früh etabliert und hat den Schritt in den regulierten deutschen Markt mitgemacht. Das Wettprogramm konzentriert sich auf die europäischen Top-Ligen.
Für wen das passt: Wer einen Anbieter mit langer DACH-Geschichte und vollständig lizenziertem Angebot sucht, ist hier gut aufgehoben. Wer Live-Wetten mit besonders tiefen Märkten erwartet, wird bei Häusern mit Hybrid-Vertrieb eher fündig.
Betano – die Kaizen Gaming-Marke aus Griechenland
Betano wird in Deutschland von der Betkick Sportsbetting Limited betrieben, einem österreichischen Unternehmen im Besitz von Stoiximan (Kaizen Gaming). Die Erlaubnis für Betano besteht seit dem 19. Februar 2021, mit einer Folgeerlaubnis vom 16. Dezember 2022. Der Mutterkonzern Kaizen Gaming betreibt die Marke in mehreren europäischen Märkten; in Deutschland positioniert sich Betano als Fußball-Spezialist mit starker Live-Wetten-Präsenz. Eine Besonderheit: der Anbieter unterhält ein eigenes Sportwetten-Lizenz-Team in Darmstadt, das die regulatorische Seite zentral betreut.
Für wen das passt: Wer auf Fußball-Wetten mit internationalem Wettprogramm Wert legt, ist bei Betano richtig. Die Marke hat in den letzten Jahren spürbar Marktanteile gewonnen, ohne die regulatorische Compliance zu vernachlässigen.
Winamax – der Poker-Spezialist mit deutscher Sportwetten-Lizenz
Winamax ist in Frankreich als Poker-Plattform groß geworden und hat das Glücksspiel in den letzten Jahren konsequent auf regulierte europäische Märkte ausgerollt. Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte der WINAMAX SA am 29. Juni 2021 eine Erlaubnis für Online-Sportwetten und verlängerte sie mit Bescheid vom 8. Dezember 2022. Aufsichtsbehörde ist die GGL. In Deutschland ist die Marke weniger bekannt als Tipico oder Betano, hat aber im Poker-Sektor eine treue Anhängerschaft – und nutzt die Markenwiedererkennung, um Sportwetten dazuzustellen.
Für wen das passt: Wer einen Anbieter mit klarem Poker-Background sucht und Sportwetten als Ergänzung schätzt, ist hier richtig. Wer ein reines Sportwetten-Haus sucht, findet anderswo ein tieferes Wettprogramm.
LeoVegas – der Mobile-Spezialist mit junger Erlaubnis
LeoVegas tritt in Deutschland mit der Marke LeoVegas auf, betrieben von der LVSports Limited. Die Erlaubnis für Sportwetten besteht seit dem 21. Oktober 2024, für virtuelle Automatenspiele seit dem 27. Februar 2023. Damit ist LeoVegas einer der jüngeren Einträge auf der Whitelist – die Marke ist international vor allem für ihr Mobile-Casino bekannt, hat aber den deutschen Markt gezielt als Sportwetten-Anbieter betreten. Das Wettprogramm ist entsprechend auf den mobilen Einsatz hin optimiert.
Für wen das passt: Wer ohnehin ein Konto bei LeoVegas aus dem Casino-Bereich hat und dort auch wetten will, ist richtig. Die Marke ist als reine Sportwetten-Anlaufstelle weniger etabliert als Tipico oder Betano.
Bet3000 – der Neuzugang mit Wettvermittlungsstellen-Erbe
Bet3000 ist die jüngste Erlaubnis in dieser Liste: Die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, erhielt die Erlaubnis für Bet3000 am 22. April 2026. Der Name ist im deutschen Markt nicht unbekannt – die Marke existierte vorher schon im stationären Vertrieb, hatte aber über Jahre keine deutsche Online-Erlaubnis. Mit der Whitelist-Erlaubnis ist sie nun erstmals vollständig reguliert online verfügbar. Damit schließt sich eine Lücke, die viele Wettfreunde aus der Wettvermittlungsstellen-Vergangenheit kennen.
Für wen das passt: Wer die Marke aus dem stationären Vertrieb kennt und sie nun endlich auch online legal nutzen will, hat hier seine Anlaufstelle. Die Online-Plattform ist neu, das Markenvertrauen aus den Filialen dagegen alt.
Was eine Wette bei einem lizenzierten Anbieter kostet: Eine Beispielrechnung
Eine Wette ist umsonst zu platzieren – aber sie kostet, weil der Buchmacher-Margin im Preis eingepreist ist. Die Spanne dieses Margins entscheidet darüber, wie viel vom Einsatz statistisch an die Spieler zurückfließt.
Beispiel: 1.000 Euro Einsatz, ein Zwei-Wege-Markt mit Quote 1,90 / 1,90
Das gesetzliche Standard-Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV liegt bei 1.000 € pro Kalendermonat, geteilt auf alle Anbieter mit GGL-Erlaubnis. Wer dieses Limit einmal vollständig ausreizt und auf eine einzige Wette mit zwei Ausgängen zu Quote 1,90 / 1,90 setzt, gewinnt im Erfolgsfall 1.900 € zurück – Einsatz 1.000 € plus 900 € Reingewinn.
Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 1 ÷ 1,0526 = 95 %. Der Buchmacher-Margin liegt also bei 5 %. Auf den Einsatz von 1.000 € gerechnet, ergibt sich daraus – über sehr viele vergleichbare Wetten gemittelt – ein statistischer Verlust von rund 50 €, denn 5 % der 1.000 € bleiben im Schnitt beim Anbieter. Das ist die Gegenleistung für die Dienstleistung, das Wettprogramm und die Auszahlungsmechanik.
Wichtig: Diese 50 € sind kein vorherbestimmter Verlust, sondern ein statistischer Mittelwert. Wer mit einer Quote 1,90 auf das richtige Ergebnis wettet, gewinnt 900 €; wer falsch liegt, verliert den Einsatz. Erst über viele Wetten mittelt sich der Buchmacher-Vorteil auf die genannten 5 % ein. Wer nur eine Wette im Monat platziert, hat statistisch gesehen etwa 475 € Verlust pro 500 Wetten – eine andere Sicht auf dasselbe Risiko.
Die Rechnung funktioniert nur als Bandbreite, nicht als Punktwert: Die Auszahlungsquote von 95 % gilt für ein perfekt balanciertes Zwei-Wege-Markt mit gleichen Quoten. In der Realität weichen die Quoten ab, und die Margen sind in anderen Märkten – etwa bei asiatischen Handicaps, bei Kombiwetten oder bei exotischen Ligen – deutlich höher. Wer sein Geld auf einer einzelnen Wette riskiert, sollte sich keine 95 % zurück erwarten; wer regelmäßig wettet, wird mit der Zeit genau diese 5 % an den Anbieter abgeben.
Die Frage der Werbung: Was im deutschen Sportwetten-Markt erlaubt ist
Die Werberegeln des GlüStV sind für Sportwetten weniger streng als für Casino-Produkte. Das hat Folgen für das, was Spieler im Alltag sehen.
Sportwetten dürfen rund um die Uhr beworben werden
Während für Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele ein Werbeverbot zwischen 6:00 und 21:00 Uhr gilt, ist diese Schranke für Sportwetten ausdrücklich nicht anwendbar. Wer also um 19:30 Uhr einen Sportwetten-Spot im Free-TV sieht, hat es mit einer Sportwetten-Werbung zu tun – nicht mit einem Verstoß.
Was aber auch für Sportwetten nicht erlaubt ist: Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Ereignisses auf demselben Kanal, Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären sowie Affiliate-Vergütungen nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz. Das erklärt, warum Sportwetten-Affiliates in Deutschland anders vergütet werden als in manchen Offshore-Märkten – die Vergütung läuft typischerweise über Cost-per-Action oder feste Provisionsmodelle, nicht über Beteiligungen am Spielvolumen.
Boni und Willkommensangebote: Verlockend, aber kein Geschenk
Der GlüStV enthält keine Klausel, die Bonushöhen oder Umsatzbedingungen bei Sportwetten begrenzt. Jeder Anbieter setzt seine eigenen Regeln – und wer ein Bonus-Angebot annimmt, sollte drei Dinge prüfen: die Umsatzanforderung (wie oft muss der Bonus-Betrag durchgespielt werden?), die Mindestquote (welche Wetten zählen überhaupt?) und die Frist (bis wann muss der Umsatz erfüllt sein?). Ein Bonus ist nur dann ein Bonus, wenn die Bedingungen erfüllbar sind.
Wer mit einem Bonus spielt, sollte wissen: Solange der Bonus aktiv ist, gilt ein separates, niedrigeres monatliches Einzahlungslimit – oder es gelten andere Beschränkungen, die in den AGB stehen. Die Lizenz allein schützt nicht vor den Bedingungen des Hauses.
Kriterien, nach denen ein Wettanbieter-Vergleich arbeiten sollte
Wer einen Wettanbieter auswählt, sollte sich nicht vom ersten Bonus blenden lassen. Vier Achsen tragen die Entscheidung:
- Lizenzstatus. Steht der Anbieter auf der GGL-Whitelist? Welche Erlaubnis hat er – nur Sportwetten oder auch virtuelle Automatenspiele? Ein Anbieter mit Casino-Erlaubnis hat andere Werbe- und Schutzregeln als ein reiner Sportwetten-Anbieter.
- Wettprogramm. Welche Sportarten und Ligen deckt das Haus ab? Wie tief ist das Live-Programm? Wer Spezialmärkte sucht, sollte ins Wettprogramm schauen, nicht auf den Werbetext.
- Quoten und Marge. Wie viel Prozent der Einsätze zahlt der Markt im Schnitt zurück? Eine Auszahlungsquote von 95 % (Margin 5 %) ist im europäischen Vergleich ordentlich; Werte darunter sind auf Dauer teuer. Wer die Quoten vergleicht, vergleicht nur die eine Sportart und Liga, die ihn interessiert – der Durchschnitt über das gesamte Programm hilft beim einzelnen Tipp nicht weiter.
- Bedingungen und Limits. Wie schnell werden Gewinne ausgezahlt? Welche Zahlungsmittel sind erlaubt – und liegen alle auf den Namen des Spielers? Welche Bonus-Bedingungen greifen? Wer diese Punkte vor der Registrierung klärt, erspart sich die Überraschung nach der ersten Einzahlung.
Was Offshore nicht leistet – und warum die Frage mehr als Lizenz-Purismus ist
Ein Anbieter ohne GGL-Erlaubnis ist nicht „besser“, weil er höhere Limits, mehr Live-Märkte oder Kryptowährungen akzeptiert. Er ist in Deutschland unerlaubt – mit allen Konsequenzen:
- OASIS greift nicht. Wer sich selbst aussperren will, hat im Offshore-Bereich keine zentrale Anlaufstelle; jede Seite müsste einzeln gesperrt werden.
- LUGAS greift nicht. Das 1.000-€-Standardlimit gilt nur für deutsche Anbieter – wer bei einem Offshore-Buchmacher spielt, hat keine gesetzliche Obergrenze.
- Kein deutsches Recht im Streitfall. Die Beschwerdestelle der GGL ist für unerlaubte Anbieter nicht zuständig; vor deutschen Gerichten hat der Spieler die schwächere Position, weil das Angebot selbst unerlaubt war.
- Kein Insolvenzschutz. Spielergelder liegen auf einem Treuhandkonto nur bei lizenzierten Anbietern. Offshore gibt es diese Pflicht nicht.
- Steuerliche Konsequenzen sind ungeklärt. Die Wettsteuer ist auch im Offshore-Bereich fällig, wird aber oft nicht abgeführt – was für den Spieler zum Problem werden kann, wenn die Finanzbehörden genauer hinsehen.
Wer dennoch dort spielt, tut das auf eigenes Risiko – und das ist nicht abstrakt, sondern konkret: Bei Insolvenz des Anbieters ist das Geld weg, bei einer Auszahlungssperre gibt es keine deutsche Anlaufstelle, bei einer Spielsucht-Eskalation fehlt die zentrale Sperre.
Häufige Fragen
Wie lässt sich prüfen, ob ein Anbieter auf der GGL-Whitelist steht?
Die Whitelist ist auf der Webseite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder öffentlich einsehbar. Sie führt jeden Erlaubnisinhaber mit Domain, Sitz des Unternehmens und Datum der Erlaubnis. Wer dort nicht steht, hat im Zeitpunkt der Abfrage keine GGL-Erlaubnis – gleich, welche anderen Lizenzen die Seite vorweist. Die Liste wird laufend aktualisiert; ein Eintrag von heute kann morgen verschwunden sein, wenn die Erlaubnis erlischt.
Was bedeutet die Sportwetten-Erlaubnis für das 1.000-€-Limit und das Sperrsystem OASIS?
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat nach § 6c Abs. 1 GlüStV ist die gesetzliche Obergrenze für alle lizenzierten Anbieter zusammen – durchgesetzt über die LUGAS-Limitdatei. OASIS ist das bundesweite Sperrsystem nach §§ 8, 8a GlüStV, das bei Registrierung und Login abgefragt wird. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton löst eine 24-Stunden-Sperre aus. Offshore-Anbieter sind an keines dieser Systeme angeschlossen.
Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?
Eine ausländische Lizenz befreit nicht von der Pflicht zur deutschen Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Anbieter mit Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta (für deutsche Spieler ohne GGL-Erlaubnis) bieten in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel an – mit der Folge, dass OASIS nicht greift, LUGAS nicht gilt und kein Insolvenzschutz besteht. Die GGL warnt regelmäßig vor solchen Angeboten und schreitet per Untersagungsverfahren und Netzsperre dagegen vor.
Wie hoch ist die Sportwettensteuer, und wer trägt sie?
Die Wettsteuer beträgt 5,3 % auf die Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ – das entspricht rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Schuldner ist nach § 19 RennwLottG der Veranstalter. Ob und wie der Anbieter sie an den Kunden weitergibt, ist in den AGB des jeweiligen Hauses geregelt – manche ziehen sie vom Einsatz ab, manche nur bei Gewinn, manche gar nicht. Eine allgemeingültige Aussage „der Spieler zahlt 5,3 %“ ist falsch.
Gilt die Sportwetten-Erlaubnis auch für Slots, Poker und Casinospiele?
Nein. Die GGL-Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV deckt ausdrücklich nur die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten ab. Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele erfordern eine eigene Genehmigung mit eigenen Regeln. Ein Anbieter, der auf der Whitelist mit beiden Erlaubnissen steht – etwa AdmiralBet oder bet-at-home – führt diese Angebote unter getrennten Lizenzen. Wer dort spielt, hat unterschiedliche Schutzregeln je nach Produkt.
Nach welchen Kriterien werden Wettanbieter in einem Vergleich bewertet?
Vier Achsen tragen einen belastbaren Vergleich: Erstens der Lizenzstatus, also ob und mit welcher Erlaubnis der Anbieter auf der GGL-Whitelist steht. Zweitens das Wettprogramm – Sportarten, Ligen, Tiefe der Märkte. Drittens die Auszahlungsquote auf den interessanten Märkten, weil die Marge über die Dauer entscheidet, was vom Einsatz übrig bleibt. Viertens die Bedingungen – Auszahlungsdauer, Zahlungsmittel, Bonus-Anforderungen. Wer nach diesen vier Achsen vergleicht, hat ein vollständiges Bild; wer nur auf den Bonus schaut, vergleicht Werbung.
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