Neue Wettanbieter 2026: Wer in Deutschland wirklich eine Erlaubnis hat
Ladevorgang...
Stand: Oktober 16, 2026 · Geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

Ein neuer Name auf dem Wettmarkt ist 2026 in Deutschland kein Wert an sich. Erlaubt ist ein Angebot erst, wenn die GGL den Anbieter auf ihrer Whitelist führt und ihm eine Sportwetten-Erlaubnis nach § 9a GlüStV erteilt hat. Wer ohne diese Erlaubnis hierzulande Wetten anbietet, bewegt sich im unerlaubten Glücksspiel – die Behörde hat im September 2026 erneut ausdrücklich vor solchen Angeboten gewarnt.
Willkommensboni neuer Anbieter: Was vom Versprechen übrig bleibt
Wie ein Neukundenbonus konstruiert ist
Neue Wettanbieter werben 2026 fast ausnahmslos mit einem Willkommensbonus, der an die erste Einzahlung gekoppelt ist. Die Hülle ist mal „100 % Bonus“, mal „risikofreie Wette“, mal „Freebet“ – gemeint ist in allen drei Fällen dasselbe: ein Geldbetrag oder ein Wettguthaben, das unter Bedingungen ausgegeben werden darf, die im Kleingedruckten stehen. Drei Begriffe aus der Werbung sind es wert, auseinandergehalten zu werden, weil sie Unterschiedliches kosten.

Eine Freebet ist ein Wettguthaben, dessen Einsatz im Gewinnfall nicht zurückgezahlt wird. Wer eine 10-€-Freebet auf eine 3,00-Quote setzt und gewinnt, bekommt 20 € ausgezahlt – den Einsatz oben drauf nicht. Eine Cash-Bonus ist ein Geldbetrag, der dem Wettkonto gutgeschrieben wird und zusammen mit dem Eigengeld umgesetzt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist. Eine risikofreie Wette ist dem Namen nach eine Absicherung, in der Praxis fast immer eine Freebet: Geht die Wette verloren, folgt eine Gutschrift als Freebet – und damit greifen die Regeln einer Freebet, einschließlich der fehlenden Einsatzrückzahlung.
Die Bedingungen, die das Marketing verschweigt
Drei Zahlen entscheiden, was ein Bonus den Spielenden tatsächlich kostet. Sie stehen fast nie auf der Werbebanner, aber immer in den AGB:

- Umsatzfaktor: Wie oft Bonus (oder Bonus plus Einzahlung) zu einem festen Mindestumsatz gebracht werden muss. Üblich sind Faktoren zwischen 3 und 8, gemessen am reinen Bonus.
- Mindestquote: Die Quote, ab der einzelne Wetten auf den Umsatz zählen. Alles darunter – auch eine knapp verlorene Wette – zählt nicht mit. Üblich sind Mindestquoten zwischen 1,50 und 2,00.
- Frist: Wie lange der Umsatz zu erbringen ist. Üblich sind 7 bis 30 Tage ab Gutschrift.
Drei Bedingungen ergeben zusammen eine harte Quote. Wer etwa einen 100-€-Bonus mit Faktor 5, einer Mindestquote von 1,80 und einer 14-tägigen Frist bekommt, muss 500 € zu diesen Quoten umsetzen. Bei 5,3 % Sportwettensteuer und einer angenommenen Auszahlungsquote von 94 % auf den typischen 1X2-Märkten liegt der statistische Verlust dieses Umsatzes im niedrigen einstelligen Prozentbereich des Bonus – klingt nach wenig, ist aber der Preis des „kostenlosen“ Geldes. Wer die Frist verpasst, verliert Bonus und damit verbundene Gewinne vollständig. Wer unter der Mindestquote wettet, lässt den Zähler kalt.
Was sich bei neuen Anbietern 2026 verschoben hat
Die Behörde hat 2026 das Werberecht für Sportwetten nicht weiter verschärft; die 06:00-bis-21:00-Sperre des § 5 Abs. 3 GlüStV betrifft Online-Casinospiele, Online-Poker und Slots, nicht Sportwetten. Was sich aber verschoben hat, ist der Wettbewerb um die Erstkundschaft: Die neuen Markteintritte des laufenden Jahres – Bet3000 etwa mit Erstdatum 22.04.2026 – treffen auf einen Markt, dessen Freebets und Quotenboosts sich immer weiter angleichen. Der Wettbewerbsvorteil wandert weg vom Bonusvolumen und hin zur Geschwindigkeit der Auszahlung, zur Akzeptanz bestimmter Zahlungsmethoden und zur Breite der Livewetten-Abdeckung.
Zahlungsmethoden und Auszahlungstempo bei lizenzierten Anbietern
Was der GlüStV bei Ein- und Auszahlungen vorschreibt
Wer in Deutschland eine GGL-Erlaubnis hat, muss Zahlungen über ein Konto im eigenen Namen abwickeln, das bei einem Institut mit Geldwäschepflicht geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel sind damit ausgeschlossen – das ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Produkte aus den lizenzierten Angeboten herausdrückt. Krypto-Anbieter, die mit Bitcoin werben, sind in Deutschland schlicht nicht whitelisted, weil sie diese Bedingung strukturell nicht erfüllen können. Wer dort einzahlt, hat keine deutsche Aufsicht, keine OASIS-Sperre und keine Auszahlung über das LUGAS-Limitdatei-System.
Vor der vollständigen Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden Spielbetrieb mit maximal 100 € Einzahlung gewähren. Wer mit dem vollständigen KYC durch ist, hebt diese Sperre auf – und hat dann den vollen 1.000-€-Standarddeckel des monatlichen Einzahlungslimits, das lizenzübergreifend über die LUGAS-Limitdatei läuft. Das ist kein Bonusthema, sondern eine Schutzregel, und sie gilt quer durch die Branche.
Was die Anbieter im Detail anbieten
Die Auswahl der konkreten Zahlungsmarken ist Sache jedes Anbieters. Was sich bei den neuen und nachlizenzierten Marken 2026 beobachten lässt:
- PayPal bleibt bei vielen lizenzierten Anbietern verfügbar, allerdings nicht bei allen, und teils mit Beschränkungen bei Auszahlungen auf das hinterlegte PayPal-Konto.
- Apple Pay und Google Pay sind als Wallet-Lösungen verbreitet, sofern eine zugrunde liegende Bankkarte auf den Spielenden selbst läuft.
- Paysafecard wird auf manchen Whitelist-Domains akzeptiert – die Anonymität, die das Produkt ursprünglich ausgemacht hat, ist durch die Registrierungspflicht ohnehin entfallen.
- Kreditkarte (Visa, Mastercard) und Banküberweisung sind Standard, SOFORT bzw. Klarna als Sofortüberweisung ebenso.
- Krypto (Bitcoin, Ethereum, USDT) ist bei keinem der hier besprochenen GGL-gelisteten Anbieter verfügbar.
Das Auszahlungstempo hängt weniger am Anbieter als an der gewählten Methode. E-Wallets (PayPal, Skrill, Neteller, sofern angeboten) sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden durch, Banküberweisungen brauchen ein bis drei Werktage. Auszahlungen dürfen laut § 6b Abs. 6-7 GlüStV nach Kontoschließung binnen fünf Werktagen ohne Gebühr erfolgen; einzelne Anbieter werben mit noch kürzeren Fristen.
Was die Werbung verschweigt: das Einzahlungslimit
Das monatliche 1.000-€-Limit ist kein Bonusthema, sondern ein Schutzmechanismus – und es wird in der Werbung neuer Anbieter praktisch nie erwähnt. Wer vorher bei einem Offshore-Anbieter ohne Limit gespielt hat, wird die Regelung als spürbare Einschränkung erleben. Sie gilt aber für jeden lizenzierten Anbieter gleichermaßen, lässt sich nur mit dokumentiertem Einkommens- und Vermögensnachweis individuell anheben (auf bis zu 10.000 €, in Ausnahmefällen bis 30.000 €), und die Absenkung greift sofort, die Anhebung erst nach sieben Tagen.
Markteintritte und Folgeerlaubnisse 2026 in Deutschland
Woran man einen „neuen“ Anbieter in Deutschland misst
In Deutschland ist ein Anbieter genau dann lizenziert, wenn er auf der Whitelist der GGL steht. Die Whitelist ist die einzige amtliche Quelle dafür – Lizenzhinweise auf der Anbieter-Website oder im App-Store-Beschreibungstext sind Marketingaussagen, keine amtlichen Belege. Eine Erlaubnis wird nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt, gilt für fünf Jahre und kann verlängert werden; die Whitelist zeigt nur das Ausstellungsdatum, kein Enddatum.
Was 2026 als „neu“ gilt, hat zwei Gesichter: echte Markteintritte (Ersterlaubnis für eine bisher nicht gelistete Marke) und Folgeerlaubnisse (Verlängerungen oder Erweiterungen für bestehende Marken). Beide werden auf der Whitelist mit Datum geführt; die offizielle Whitelist vom 2. Oktober 2026 listet 30 Einträge, davon 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten) und drei Pferdewetten-Anbieter.
Wichtige Daten aus dem laufenden Jahr
Drei Bewegungsmuster prägen 2026:
- Echte Neueintritte im Jahr 2026 sind selten. Die Whitelist verzeichnet für die hier besprochenen Marken überwiegend Erstdaten aus 2020 bis 2023. Eine Ausnahme ist die Marke Bet3000 mit Erstdatum 22.04.2026, ein Eintrag, der im laufenden Jahr neu hinzugekommen ist.
- Folgeerlaubnisse 2022 bis 2024 sind die Mehrheit. Nahezu alle großen Anbieter haben zwischen Dezember 2022 und Ende 2024 eine Folgeerlaubnis erhalten – das ist die Welle, mit der die ersten Fünf-Jahres-Erlaubnisse aus 2020 planmäßig verlängert wurden.
- Erlaubnisse für virtuelle Automatenspiele auf Whitelist-Domains (AdmiralBet, Bet-at-home, Betway, Merkur Bets, VBet) sind keine Sportwetten-Erlaubnisse – sie betreffen Slots und sagen nichts über das Wettprogramm aus.
Was als „neuer Wettanbieter 2026“ beworben wird, ist daher in aller Regel keine Erstlizenz, sondern ein Markenrelaunch, eine neue Domain unter bestehender Lizenz oder ein bestehender Anbieter mit aktualisierter Werbelinie. Die Lizenz selbst ist in den meisten Fällen schon seit 2020 oder 2021 in Kraft.
Was sich aus Lizenzsicht für Spielende ändert
Inhaltlich ändert eine Folgeerlaubnis für Spielende wenig: Die Pflicht zur Identitätsprüfung, das 1.000-€-Limit, die OASIS-Sperrdatei, das Verbot anonymer Zahlungsmittel und die Sportwettensteuer-Pflicht des Anbieters bleiben unverändert. Was eine Folgeerlaubnis tatsächlich bedeutet, ist die Bestätigung, dass der Anbieter die Auflagen der ersten Periode erfüllt hat und weiter am Markt bleiben darf. Wer einen „neuen“ Anbieter im Marketing sieht, sollte als Erstes das Erstdatum auf der Whitelist prüfen – das ist der einzige objektive Marker dafür, was an dem Angebot tatsächlich neu ist.
Die zehn Anbieter im Überblick
Die folgende Tabelle führt die hier besprochenen Marken nach ihrer Position auf der GGL-Whitelist auf. Sie ist keine Rangordnung nach Qualität, sondern eine nachprüfbare Zusammenstellung der Lizenzstammdaten.
| Marke | GGL-Whitelist-Status und Betreiberin | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| AdmiralBet | Whitelist-Eintrag; Betreiberin Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| bet365 | Whitelist-Eintrag; Betreiberin Hillside (Europe) ENC, Sitz Ta’Xbiex, Malta | 09.10.2020 |
| Tipico | Whitelist-Eintrag; Betreiberin Tipico Co. Limited, Sitz St. Julian’s, Malta | 09.10.2020 |
| Tiptorro | Whitelist-Eintrag; Betreiberin Torro Tec Limited, Malta | 30.06.2021 |
| NEO.bet | Whitelist-Eintrag; Betreiberin Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
| Interwetten | Whitelist-Eintrag; Betreiberin Interwetten Gaming Limited, Sitz Sliema, Malta | 02.11.2020 |
| ODDSET | Whitelist-Eintrag; Betreiberin ODDSET Sportwetten GmbH | 18.11.2020 |
| Betway | Whitelist-Eintrag; Betreiberin Betway Limited | 09.03.2021 |
| bpremium | Whitelist-Eintrag; Betreiberin Ladbrokes (Deutschland) Ltd., Sitz Gzira, Malta | 09.10.2020 |
| Wettarena | Whitelist-Eintrag; Betreiberin I.B.C. Sportsbetting Limited, Sitz Sliema, Malta | 09.10.2020 |
Diese Tabelle macht dreierlei sichtbar. Erstens: Das Erstdatum der meisten hier aufgeführten Anbieter liegt Ende 2020 oder Anfang 2021 – der Erlaubniswelle, mit der der GlüStV 2021 in Kraft trat. Zweitens: Die Betreiber sitzen ausnahmslos in Malta, was bei einer EU-Dienstleistungserlaubnis rechtlich unproblematisch ist, aber im Streitfall die Durchsetzung von Ansprüchen in deutscher Sprache und vor deutschen Gerichten nicht automatisch erleichtert. Drittens: Eine Whitelist-Erlaubnis steht für sich – sie sagt nichts über Quoteniveau, Livewetten-Tiefe oder Bonusgüte, sondern allein über die Zulässigkeit des Angebots.
Die zehn Anbieter im Detail
AdmiralBet
AdmiralBet ist in Deutschland mit Erstdatum 09.10.2020 whitelisted, Betreiberin ist die Greentube Betting Malta Limited; eine Folgeerlaubnis wurde am 13.12.2022 und am 29.07.2024 erteilt. Die Marke gehört zur österreichischen Novomatic-Gruppe und ist über deren Slots-Schiene Admiralbet Slots zusätzlich mit einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele ab 28.09.2022 auf der Whitelist vertreten. Für Spielende bedeutet das: zwei voneinander unabhängige Erlaubnisse auf einer Plattform, die getrennt zu lesen sind – die Sportwetten-Erlaubnis deckt nicht das Casinoangebot und umgekehrt. AdmiralBet spricht Spielerinnen und Spieler an, die Slots und Sportwetten aus einer Hand suchen, ohne zweimal KYC durchlaufen zu wollen.
Urteil: Solider Whitelist-Eintrag mit langer Erlaubnishistorie; das Markenprofil ist Hybrid (Slots + Sport), wer ein reines Sportwetten-Paket sucht, findet bei reinen Sport-Buchmachern tendenziell ein tieferes Wettprogramm.
bet365
bet365 gehört zu den Big Four des deutschen Marktes. Die Whitelist führt die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta, mit Erstdatum 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Das Quotenniveau gehört regelmäßig zu den höchsten im deutschen Markt; die Livewetten-Abdeckung ist ungewöhnlich breit, mit vielen asiatischen Handicap-Linien und einem Quotenschlüssel nahe 95 % auf den 1X2-Märkten. Auszahlungen auf das hinterlegte Bankkonto laufen in der Regel binnen 24 bis 48 Stunden.
Urteil: Wer hohe Quoten und maximale Märkte sucht, findet bei bet365 das dichteste Angebot – vorausgesetzt, er akzeptiert das 1.000-€-Standardlimit und die strenge Vollverifizierung.
Tipico
Tipico ist die deutsche Marke schlechthin. Die Whitelist führt die Tipico Co. Limited mit Sitz im Portomaso Business Tower, St. Julian’s, Malta; Erstdatum 09.10.2020, Folgeerlaubnis 09.12.2022. Tipico wurde 2004 in Deutschland gegründet, betreibt das dichteste Filialnetz unter den lizenzierten Anbietern und ist im deutschen Sportmarketing stark sichtbar. Vor dem BGH läuft ein Verfahren, in dem ein Spieler aus den Jahren 2013 bis 2018 mehr als 3.700 € Verlust zurückfordert; der BGH hat die Sache am 25.07.2024 dem EuGH vorgelegt (Az. I ZR 90/23), und der EuGH-Generalanwalt hält in seinen Schlussanträgen vom 19.03.2026 eine Rückzahlungspflicht grundsätzlich für möglich, sofern die Behörde die Lizenzpflicht nicht ausgesetzt hatte. Tipico ist also in Deutschland kein unbeschriebenes Blatt – weder als Marke noch juristisch.
Urteil: Wer auf heimisches Marketing, dichte Filialpräsenz und einen traditionsreichen Markennamen Wert legt, ist hier richtig. Das laufende EuGH-Verfahren ändert die aktuelle Lizenzlage nicht, ist aber ein Faktor, den man im Hinterkopf behalten sollte.
Tiptorro
Tiptorro ist die App-Variante von Tipico und steht mit eigener Lizenz auf der Whitelist: Betreiberin ist die Torro Tec Limited mit Sitz in Malta, Erstdatum 30.06.2021, Folgeerlaubnis 27.12.2022. Im App Store bewirbt die Torro Tec Limited das Produkt als „behördlich zugelassenen Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder“ – was die Whitelist bestätigt. Die App ist im Wesentlichen ein Tipico-Sportwettenprodukt unter eigenem Markendach.
Urteil: Lizenztechnisch eine eigenständige Marke, produktlich die schlankere, mobiloptimierte Variante des Tipico-Ökosystems.
NEO.bet
NEO.bet wirbt um die jüngere, designaffine Zielgruppe und ist mit Erstdatum 09.10.2020 sowie einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022 auf der Whitelist vertreten. Betreiberin ist die Greenvest Betting Limited. Die Marke setzt stark auf Quotenschlüssel und übersichtliche Wettscheine, weniger auf Bonusvolumen. Auszahlungen laufen über die hinterlegten Zahlungsmethoden in der Regel binnen 24 Stunden.
Urteil: Für design- und quotenbewusste Spielende, die einen schmalen, schnellen Anbieter dem Komplettpaket vorziehen.
Interwetten
Interwetten gehört zu den Pionieren des deutschen Online-Wettmarkts. Die Whitelist führt die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne’ Point, Sliema, Malta, mit Erstdatum 02.11.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Das Unternehmen durfte in Schleswig-Holstein bereits seit Dezember 2012 Sportwetten anbieten und war dort ab Januar 2013 auch für Casinospiele zugelassen – eine Vorgeschichte, die auf der Whitelist selbst keine Rolle mehr spielt, aber den Bekanntheitsgrad erklärt. Interwetten spricht besonders die Spielenden an, die einen österreichisch geprägten, sportnahen Auftritt schätzen.
Urteil: Eine etablierte Marke mit langer europäischer Geschichte; im aktuellen Whitelist-Vergleich weder mit Bonusrekorden noch mit Quotenschlussrekorden auffällig, aber solide whitelisted.
ODDSET
ODDSET ist die staatliche Marke: Betreiberin ist die ODDSET Sportwetten GmbH, der Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt datiert vom 15.12.2022, Erstdatum auf der Whitelist 18.11.2020. Die Marke gehört zum Lotto-Konzern und ist vor allem in den Annahmestellen der Landeslotteriegesellschaften präsent, daneben online. Der Markenkern ist weniger Quotenführerschaft als Vertrauen: ODDSET ist die Marke, die auch in ländlichen Regionen ohne Smartphone-Affinität an der Ladenkasse funktioniert.
Urteil: Wer einen whitelisted Anbieter mit deutschem Markenanker und Annahmestellennetz sucht, wird hier fündig; im Online-Quotenvergleich spielt ODDSET nicht ganz vorne mit.
Betway
Betway ist mit Erstdatum 09.03.2021 auf der Whitelist; die Folgeerlaubnis datiert auf den 23.12.2022, eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele kam am 02.10.2026 hinzu. Die deutsche Lizenz wurde im März 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt. Betway spricht eine sportartenübergreifende Zielgruppe an, mit Schwerpunkten in Fußball, Tennis, US-Sport und Eishockey; die Quoten liegen im oberen Drittel des Marktes. Die Marke positioniert sich zwischen den ganz Großen und den Nischenanbietern.
Urteil: Breites Wettprogramm mit solider Quotenbasis; wer zwischen Großanbieter und Spezialist sucht, landet bei Betway meist richtig.
bpremium
bpremium gehört zur Entain-Gruppe und wird von der Ladbrokes (Deutschland) Ltd. mit Sitz in Gzira, Malta betrieben (Registernummer C92799). Whitelist-Erstdatum 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022. Die Marke bedient den deutschsprachigen Markt mit einem reduzierten, aber übersichtlichen Wettprogramm; im Hintergrund steht die Konzern-Infrastruktur von Ladbrokes und bwin.
Urteil: Eine konzerngeführte Marke mit Whitelist-Standbein; wer das Ladbrokes-/bwin-Ökosystem schätzt, aber eine schlankere Oberfläche will, ist hier richtig.
Wettarena
Wettarena wird laut AGB von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta betrieben. Whitelist-Erstdatum 09.10.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022. Die I.B.C. Sportsbetting Limited ist in Deutschland auch für Bet3000.de gelistet, dort mit dem bemerkenswert jungen Erstdatum 22.04.2026 – das ist der seltene echte Markteintritt des laufenden Jahres. Wettarena positioniert sich als einfach gehaltener, quotenstarker Anbieter.
Urteil: Lizenztechnisch solide; durch die Konzernverwandtschaft mit bet3000 ein interessanter Hinweis, wenn man Markteintritte im laufenden Jahr beobachtet.
Was ein neuer Wettanbieter in Deutschland dürfen muss – und was nicht
Das Sportwettprogramm im engen Rahmen des § 21 GlüStV
Das Sportwettprogramm ist genehmigungspflichtig. Was ein lizenzierter Anbieter anbieten darf, regelt § 21 Abs. 1 GlüStV: erlaubt sind Einzel- und Kombinationswetten auf den Ausgang eines Sportereignisses oder eines Abschnitts davon, sowie auf Vorgänge im Spiel. Verboten sind Wetten auf Sportereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen – in der GGL-Praxis zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateursport und darf nicht bewettet werden. Manipulationsoffene Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung sind ebenfalls tabu. Soziale oder politische Ereignisse sind kein zulässiger Wettgegenstand.
Livewetten (§ 21 Abs. 4) sind während eines laufenden Spiels nur auf das Endergebnis oder auf nächste Tore, nächsten Satz oder vergleichbare Komponenten erlaubt – in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten genug sind, um nicht zur Manipulation einzuladen. „Nächstes Tor“ beim Fußball geht, „nächster Punkt“ beim Tennis geht, „nächster Korb“ beim Basketball nicht. Esports wird von der GGL ausdrücklich nicht als Sport anerkannt; lizenzierte Esports-Wetten gibt es in Deutschland nicht. Auszahlungen erfolgen frühestens nach dem offiziellen Ende des Ereignisses.
Werbung, Boni, Steuer – was im Hintergrund mitläuft
Werbung für Sportwetten darf in Deutschland nur von Erlaubnisinhabern gemacht werden (§ 5 Abs. 7 GlüStV). Für Sportwetten gilt die 06:00-bis-21:00-Sperre des § 5 Abs. 3 Satz 1 ausdrücklich nicht – sie betrifft Online-Casinospiele, Online-Poker und Slots. Was für Sportwetten gilt: keine Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung des Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz.
Die Sportwettensteuer (§§ 16-25 RennwLottG) beträgt 5,3 % auf den „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ – rechnerisch also etwa 5,03 % des eingezahlten Betrags. Sie wird vom Veranstalter geschuldet, nicht vom Spielenden; ob und wie der Anbieter sie an die Quote oder an die Auszahlung weitergibt, ist seine Entscheidung. Wer bei einem Anbieter „5,3 %“ liest, sollte in den AGB nachlesen, ob die Steuer in der Quote eingepreist ist (typisch), vom Gewinn abgezogen wird (seltener) oder auf den Einsatz aufgeschlagen wird (eher bei Offline-Wetten). Eine Werbung mit „steuerfreien Wetten“ ist irreführend – die Steuer fällt immer an, sie ist nur eine Frage der Buchungsstelle.
Offshore: warum die fehlende Whitelist teuer wird
Wer in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis Sportwetten anbietet, macht sich wegen unerlaubten Glücksspiels (§ 4 Abs. 1 GlüStV) strafbar, der Organisation drohen bis zu zwei Jahre Haft, der Werbung bis zu einem Jahr. Für Spielende ist die Teilnahme nach § 285 StGB theoretisch mit bis zu sechs Monaten Geldstrafe bedroht, in der Praxis ist die Verfolgung einzelner Spielender in Deutschland nicht etabliert – das ist weder eine Entwarnung noch ein Risiko, das man dramatisieren sollte. Die zivilrechtliche Seite ist die für Spielende folgenreichere: Mehrere deutsche Gerichte haben in den vergangenen Jahren Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verurteilt; die Frage liegt aktuell beim EuGH, und der Generalanwalt hält in seinen Schlussanträgen vom 19.03.2026 (Rechtssache C-530/24) eine Rückzahlung grundsätzlich für möglich. Die GGL hat am 17.09.2026 nochmals ausdrücklich vor illegalen Angeboten gewarnt.
Was Offshore-Anbieter konkret nicht bieten, ist deutscher Spielerschutz: kein OASIS, kein LUGAS, kein 1.000-€-Standardlimit, keine Vollverifizierung mit Ausweis und Adressnachweis, keine Auszahlung über deutsche Treuhandkonten. Wer dort spielt, hat höhere Limits, weniger Aufsicht – und im Streitfall nur den Weg über eine ausländische Gerichtsbarkeit, oft auf einer Insel im Indischen Ozean.
Spielerschutz: was jeder lizenzierte Anbieter in Deutschland einhalten muss
Alter, Verifizierung, ein Konto pro Anbieter
Spielende müssen mindestens 18 Jahre alt sein (§ 4 Abs. 3 GlüStV). Jeder Anbieter ist verpflichtet, vor der Auszahlung die Identität zu prüfen – mit Ausweis, Adressnachweis und, je nach Zahlungsmethode, weiteren Schritten. Vor der vollständigen Verifizierung gilt eine Übergangsfrist von 72 Stunden mit einer Einzahlungsgrenze von 100 € und ohne Auszahlungsmöglichkeit. Pro Anbieter ist nur ein Konto zulässig; ein zweites Konto unter eigenem Namen ist nicht erlaubt und wird gesperrt.
Das gemeinsame Einzahlungslimit und LUGAS
Das gemeinsame Einzahlungslimit beträgt 1.000 € pro Kalendermonat, gerechnet über alle lizenzierten Anbieter hinweg, an die der Spielende angeschlossen ist. Die Durchsetzung läuft über die LUGAS-Limitdatei – eine zentrale Datei, in der jede Einzahlung registriert wird. Eine Absenkung greift sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen. Anbieter dürfen für einzelne Spielende einen höheren Limitrahmen festlegen (bis 10.000 €, in Ausnahmefällen bis 30.000 €), aber nur gegen nachprüfbaren Einkommens- und Vermögensnachweis. Eine Selbsterklärung reicht nicht.
OASIS, die Aktivitätsdatei und der Panikbutton
OASIS ist die zentrale Sperrdatei nach §§ 8, 8a GlüStV. Bei Registrierung und bei jedem Login prüft der Anbieter, ob ein Spieleinschluss vorliegt. Eine Selbstaussperrung dauert mindestens drei Monate (wenn die Person eine Frist benennt) oder mindestens ein Jahr (wenn keine Frist genannt wird). Wer einmal gesperrt ist, kann sich nicht ohne weiteres wieder anmelden – die Aufhebung erfolgt frühestens nach Ablauf der Mindestfrist und nur über die zuständige Behörde.
Parallel verhindert die LUGAS-Aktivitätsdatei (§ 6h GlüStV) das gleichzeitige Spielen bei mehreren Anbietern. Wer parallel spielt, riskiert die Sperrung beider Konten. Der Panikbutton (§ 6i Abs. 3) ist die Kurzschlussreaktion: Eine Sofortsperre von 24 Stunden, ausgelöst durch einen einzelnen Klick im Spielerkonto, ohne dass eine Begründung erforderlich ist. Nach Ablauf der 24 Stunden greift entweder eine Folge-Selbstsperre über OASIS oder die Rückkehr ins normale Spiel.
Hilfe und Beratung: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet unter dem Stichwort „Glücksspielsucht“ anonyme Beratung, die Nummer gegen Kummer ist 116 111 (Eltern, Kinder, Jugendliche) und 116 123 (Erwachsene), und auf der Seite „Check-dein-Spiel“ der BZgA findet sich ein Selbsttest. Diese Angebote stehen allen offen – nicht nur Spielenden lizenzierter Anbieter.
Was es kostet, ein „neuer“ Anbieter zu sein
Die Bilanz für 2026
Wer 2026 in Deutschland einen neuen Wettanbieter sucht, findet selten einen, der im laufenden Jahr eine Erstlizenz bekommen hat. Die meisten Markteintritte, die als „neu“ beworben werden, sind Folgelizenzierungen, Markenrelaunches oder neue Domains unter bestehender Lizenz. Die Lizenzlandschaft ist 2026 weitgehend stabil: 30 Whitelist-Einträge, davon 27 mit Sportwetten-Erlaubnis, und einzelne echte Neueintritte wie Bet3000 mit Erstdatum 22.04.2026.
Was das für den Vergleich der Anbieter bedeutet
Drei Punkte entscheiden, welcher Anbieter für wen der richtige ist:
- Lizenz: Ist die Marke auf der GGL-Whitelist? Wenn nein, ist das Angebot in Deutschland illegal – unabhängig von jeder Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Lizenz, die außerhalb Deutschlands gilt. Dieser Punkt ist nicht verhandelbar.
- Boni: Die Hülle ist 2026 austauschbar. Was zählt, ist der Umsatzfaktor, die Mindestquote und die Frist – drei Zahlen, die in den AGB stehen und nicht auf der Werbebanner.
- Quoten und Livewetten: Quotenschlüssel nahe 95 % auf 1X2-Märkten sind Standard bei den Big Four; die Livewetten-Abdeckung variiert stärker. Wer viele asiatische Handicap-Linien oder Spezialmärkte sucht, hat eine kleinere Auswahl.
Wer seinen Anbieter gefunden hat, sollte den ersten Monat nutzen, um das eigene Wettverhalten am realen Limit zu beobachten: das 1.000-€-Standarddeckel ist kein Bonusthema, sondern ein Schutzmechanismus. Wer damit regelmäßig an die Grenze stößt, ist bei einem Offshore-Anbieter ohne diese Regelung schlechter aufgehoben – nicht besser.
Häufig gestellte Fragen
Woran erkenne ich, ob ein neuer Wettanbieter eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis besitzt?
Einzig die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) auf glücksspiel-behoerde.de gibt verbindlich Auskunft. Dort tauchen nur Anbieter auf, denen das Regierungspräsidium Darmstadt eine Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV erteilt hat. Lizenzhinweise auf der Anbieter-Website oder im App-Store sind Marketingaussagen und kein Ersatz. Wer auf der Whitelist steht, hat eine fünf Jahre laufende Erlaubnis, die Whitelist zeigt das Ausstellungsdatum – nicht das Enddatum.
Was bedeutet es, wenn ein Anbieter nicht auf der GGL-Whitelist steht?
Das Angebot ist in Deutschland illegal. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis dürfen hierzulande keine Sportwetten vermitteln, die GGL kann Zahlungs- und Netzsperren anordnen. Wer dort spielt, hat keinen Zugriff auf OASIS, keine LUGAS-Limitüberwachung, keine insolvenzgeschützten Spielergelder und im Streitfall keine einfache deutsche Gerichtsbarkeit. Die GGL hat im September 2026 ausdrücklich vor solchen Angeboten gewarnt. Zivilrechtlich sind in den vergangenen Jahren mehrfach Rückzahlungen verlorener Einsätze zugesprochen worden, die Frage liegt beim EuGH.
Welche Rolle spielen OASIS und das 1.000-€-Einzahlungslimit?
OASIS ist die zentrale Sperrdatei für Deutschland, die bei Registrierung und Login abgefragt wird. Wer gesperrt ist, kann sich nicht ohne weiteres wieder anmelden. Das 1.000-€-Limit pro Monat gilt quer über alle lizenzierten Anbieter und wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. Eine Anhebung ist nur mit nachgewiesenem Einkommen und Vermögen möglich und greift frühestens nach sieben Tagen. Beide Mechanismen gelten nur für lizenzierte Anbieter; Offshore-Anbieter sind an weder das eine noch das andere angeschlossen.
Wie wird die Sportwettensteuer von 5,3 % weitergegeben?
Die Steuer wird vom Veranstalter geschuldet, nicht vom Spielenden. Wie der Anbieter sie weitergibt, ist Sache seiner AGB: typisch ist die Einpreisung in die Quote, seltener der Abzug vom Gewinn. Werbung mit „steuerfreien Wetten“ ist irreführend – die Steuer fällt an, sie wird nur anders gebucht. Die korrekte rechnerische Größe ist 5,3 % auf den Einsatz abzüglich der Steuer selbst, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Die Steuer ist kein Zeichen für eine Lizenz: Auch ein Offshore-Anbieter muss sie formal abführen.
Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten typischerweise für Willkommensangebote?
Üblich sind Umsatzfaktoren zwischen 3 und 8, gemessen am Bonus (manche Anbieter messen am Bonus plus Einzahlung), Mindestquoten zwischen 1,50 und 2,00, und Fristen zwischen 7 und 30 Tagen ab Gutschrift. Wetten unterhalb der Mindestquote zählen nicht auf den Umsatz. Wer die Frist verpasst, verliert Bonus und Gewinne. Eine „risikofreie Wette“ ist in der Praxis fast immer eine Freebet, deren Einsatz im Gewinnfall nicht zurückgezahlt wird – das unterscheidet sie strukturell von einer Cash-Bonus-Gutschrift.
Vergleich – wettenzahlungen
Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungen»
