Wettanbieter mit paylado: was die Wallet kann und wer sie in Deutschland nutzt

Updated Oktober 2026
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Datenstand: Oktober 16, 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 2. Oktober 2026.

Ein Handy mit abgedunkeltem Display, ein Schlüsselbund und ein Notizblock liegen auf einem Holztisch.
Wettarena bietet unter anderem paylado als Zahlungsmethode an; die Mindesteinzahlung beträgt 10 € für alle Einzahlungsmethoden.

Wer in Deutschland online Sportwetten abschließen will, hat inzwischen eine kurze, präzise Prüfung: Die Whitelist der GGL entscheidet, wer hierzulande überhaupt annehmen darf, und die Zahlungsart sagt über die Erlaubnis nichts. paylado ist eine E-Geld-Wallet aus Malta, die einige lizenzierte Anbieter in ihren Kassen führt – aber das Wallet selbst hat keinen Lizenzstatus und nimmt auch keine Spielerprüfung vor. Was die Wallet kann, wer sie unter den deutschen Erlaubnisinhabern anbietet, was ein Bonus unter dieser Zahlungsart wirklich kostet und welche Regeln für Ein- und Auszahlung gelten: darum geht es auf dieser Seite.

Bonusbedingungen unter paylado: was der Einzahlungsbonus wirklich nimmt

Der Bonus entscheidet sich nicht an der Zahlungsart, sondern an den Umsatzbedingungen des Anbieters. Wer mit paylado einzahlt, fällt bei den meisten Whitelist-Anbietern in dasselbe Bonusregime wie bei jeder anderen Einzahlungsmethode – die Frage ist also weniger, ob die Wallet teilnimmt, sondern was der Bonus vom eigenen Geld verlangt.

Ein Handball liegt in einer leeren Halle auf dem Boden vor dem Tor.
Hinter paylado steht die EPG Financial Services Limited mit Sitz in Sliema, Malta (Registernummer C68611).

Sportwetten.de schreibt den Einzahlungsbonus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar: 100 % auf die erste Einzahlung, maximal 100 €, gutgeschrieben sofort nach einer Ersteinzahlung von mindestens 10 €. Maßgeblich ist die erste online getätigte Einzahlung – wer vor der Kontoeröffnung schon eingezahlt hat, hat den Anspruch verbraucht, bevor er ihn kannte. Wie der Bonus ausgezahlt werden kann, regelt die Bonusseite; welche Mindestquote und welcher Umsatzfaktor gelten, steht in den Nutzungsbedingungen. Wer dort nicht liest, erfährt die Bedingung erst an der Auszahlung.

bpremium geht einen deutlich steileren Weg: Bonusgewinne aus Sportwetten sind laut Nutzungsbedingungen erst nach dem Fünffachen des Bonusbetrags und dem Fünffachen der zugehörigen Einzahlung auszahlbar – und zwar bei Dezimalquoten ab 1,7. Wer mit 100 € einzahlt und den maximalen Bonus mitnimmt, muss also 1.000 € Bonusumsatz plus 500 € Einzahlungsumsatz bei Quote 1,7 oder höher unter Dach und Fach bringen, bevor das Geld überhaupt zur Auszahlung freigegeben wird. Das ist kein Bonus für Unentschiedene; das ist ein Bonus für jemanden, der seinen Wettplan zwei Wochen im Voraus schreibt.

Winamax schenkt sich die Umsatzhürde für die Freebet selbst, schiebt sie aber an die Einzahlung: Die erste Einzahlung wird bis 100 € in Freebets verdoppelt; die Einzahlung selbst muss zur Auszahlung einmal umgesetzt werden, Obergrenze 100 €, bei einer Mindestquote von 1,05. 1,05 ist faktisch jede Wette – die Hürde liegt nicht in der Quote, sondern in der Sperre bestimmter Wetten: Cashout-Wetten und stornierte Wetten zählen laut Winamax nicht zur Umsetzung. Das Angebot gilt einmal pro Kunde, IP, Gerät, Haushalt und Bankkarte – wer schon mit einem anderen Haushaltsmitglied gespielt hat, hat den Anspruch aus der Hand gegeben, bevor die erste Einzahlung durch war.

MERKUR BETS setzt eine andere Mechanik daneben: Bei einer Ersteinzahlung ab 1 € gibt es eine Freebet über 25 €; verliert die erste qualifizierende Kombiwette, wird der Einsatz bis 75 € als Freebet erstattet, sofern vor der Wette die Option „Neukunden-JokerBet“ gewählt wurde. Drei Punkte, die das Kleingedruckte macht: Die Erstattung kommt als Freebet, nicht als Bargeld – wer den Bonus als Cash erwartet, hat die Rechnung ohne die AGB gemacht. Die Jokerbet-Option muss vor der Wette aktiv sein, nicht nach ihr. Und die Erstattung ist gedeckelt – wer 200 € auf die erste Kombiwette setzt, bekommt 75 € zurück, nicht 200 €.

Der Begriff „risikofreie Wette“ ist in dieser Mechanik irreführend. Risikofrei wäre eine Wette nur dann, wenn der Einsatz im Verlustfall als Bargeld zurückkommt; als Freebet ist der zurückerstattete Einsatz an weitere Regeln gebunden – Mindestquote, Umsatz, Frist – und der Freebet-Wert ist im Schnitt geringer als der verlorene Einsatz, weil der Wettanbieter den Marktanteil eingepreist hat. Wer das Kleingedruckte nicht liest, schenkt dem Anbieter den Unterschied.

Was zahlt der Bonus den Spieler im Schnitt? Bei einer Freebet, die ihren Einsatz nicht zurückzahlt, hängt der Wert am Quotenniveau: Freebet × (Quote − 1) ÷ Quote, multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes, auf dem gespielt wird. Eine 25-€-Freebet auf einer Quote von 3,00 in einem Markt mit 95 % Auszahlungsquote ist im Schnitt rund 15,9 € wert – nicht 25 €. Die Werbung verspricht 25 €; die Mechanik liefert weniger, und der Unterschied ist genau das, was der Anbieter verdient.

Zahlungsabwicklung über paylado: Einzahlung, Auszahlung und die Bedingungen der Anbieter

Die Zahlungsabwicklung läuft über zwei Schichten – die Wallet selbst und die Regeln des Anbieters. Wer hier nicht aufpasst, zahlt doppelt: einmal an die Mechanik, einmal an die Wegekosten.

Ein Stadion bei Dämmerung mit eingeschalteten Flutlichtmasten, von einer Brücke aus aufgenommen.
Als Anbieter von bet365 führt die Whitelist der GGL die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta (Stand der Liste: 2. Oktober 2026).

Was paylado ist und wer dahintersteht

Hinter paylado steht die EPG Financial Services Limited mit Sitz in Sliema, Malta, eingetragen unter der Registernummer C68611. Die Malta Financial Services Authority hat das Unternehmen als Finanzinstitut für Zahlungsdienste und die Ausgabe von E-Geld zugelassen. Wer mit paylado einzahlt, zahlt also nicht an einen anonyhmen Zwischenhändler, sondern an ein reguliertes Institut. Auf der paylado-Website selbst heißt es allerdings: „The paylado wallet product is no longer available and access to the platform has been terminated.“ Das Wallet-Produkt ist nicht mehr verfügbar – das ist die Information, mit der ein Spieler heute rechnen muss, der die Wallet neu eröffnen wollte. Wer noch über ein bestehendes paylado-Konto verfügt, kann darüber einzahlen; eine Neueröffnung ist nach der Mitteilung auf der Anbieter-Website nicht mehr möglich.

Mindestbeträge und Bearbeitung

Wettarena nennt die Mindesteinzahlung mit 10 € für alle Einzahlungsmethoden – paylado eingeschlossen. Eine zweite Wettarena-Hilfeseite spricht dagegen von mindestens 1 € oder 10 €, je nach Zahlungsmethode; bei Wetten sind 10 Cent pro Weg bei 1 € Gesamteinsatz möglich. Die Diskrepanz zeigt, was passiert, wenn ein Anbieter seine Hilfeseiten nicht synchron hält: Die 10 € sind die Grundregel, die 1 € die Ausnahme für eine andere Methode. Wer mit 1 € starten will, liest die methodenspezifische Seite. Wer 10 € starten will, ist auf der sicheren Seite.

AdmiralBet staffelt die Mindesteinzahlung in den AGB nach Zahlungsmethode: 5 € oder 10 €. Welche Methode welchen Betrag nimmt, ist in der jeweiligen Kasse hinterlegt. Für paylado ist die Zuordnung in der Kasse zu prüfen – sie steht nicht in den AGB.

Winamax legt die Schwellen transparent aus: Visa, Mastercard und Apple Pay ab 1 €, Paysafecard ab 10 €, PayPal, Klarna und Skrill ab 15 €, Neteller ab 30 €. Für alle diese Methoden nennt Winamax „keine Gebühren“. paylado ist in dieser Liste nicht aufgeführt – wer mit paylado einzahlen will, prüft die Kasse von Winamax zum Zeitpunkt der Einzahlung.

Auszahlung auf dasselbe Konto

Die Auszahlung folgt der Einzahlung, nicht der Wunschliste. Das gilt für die meisten Anbieter – und es gilt für die deutschen Erlaubnisinhaber ausdrücklich: Auszahlungen bei AdmiralBet erfolgen nur über dieselben Zahlungsmethoden wie die Einzahlung; das Unternehmen versucht, Auszahlungsanforderungen innerhalb von drei Arbeitstagen zu bearbeiten, vorausgesetzt die Identität des Spielers ist verifiziert. Drei Arbeitstage ist der Bearbeitungszeitraum, nicht die Banklaufzeit – wer am Donnerstagabend beantragt, hat die Bearbeitung am Dienstag, das Geld je nach Empfängerkanal am Mittwoch oder Donnerstag.

Sportingbet gibt die Zeiten konkreter: Gewinne ab 10 € Mindestbetrag, per Debit- oder Kreditkarte in 2 bis 4 Werktagen, per eWallet (PayPal, Skrill, NETELLER) innerhalb von 8 Stunden, per Banküberweisung in 3 bis 5 Werktagen. Bearbeitungsgebühren werden keine erhoben. Die 8 Stunden sind die eWallet-Bearbeitung; was die Wallet selbst an Übermittlungszeit braucht, ist Sache des Wallet-Anbieters, nicht des Wettanbieters.

Bei ODDSET ist die Auszahlung an zwei Voraussetzungen geknüpft: ein vollständig verifiziertes Spielerkonto und dass alle eingezahlten Beträge mindestens einmal umgesetzt wurden. Erst dann fließt das Geld. Gewinnauszahlungen über 15.000 € erfolgen in der Regel nur per Banküberweisung – wer die Auszahlung auf eine E-Wallet haben will, bleibt unter dieser Schwelle. Und die Auszahlung geht immer auf eine verifizierte Zahlungsmethode; eine nachträgliche Änderung der Auszahlungsadresse ist nicht möglich.

Gebühren und die Wettsteuer

Gebühren für paylado-Einzahlungen sind in den AGB der Anbieter in der Regel nicht separat ausgewiesen – entweder ist die Zahlungsmethode kostenfrei, oder die Gebühr steht in der Kasse. Wer auf der sicheren Seite sein will, prüft den Einzahlungsbetrag: Was nach Abzug der Gebühr auf dem Wettkonto landet, ist die Basis, mit der das Wettprogramm rechnet – nicht der Bruttobetrag aus der Wallet.

Die Sportwettensteuer ist eine andere Rechnung: Sie beträgt nach §§ 17, 18 RennwLottG 5,3 % auf der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Geschuldet wird sie vom Veranstalter der Wette, nicht vom Spieler. Wie der Anbieter sie weitergibt, ist seine Entscheidung: Manche ziehen sie vom Bruttogewinn ab, manche schlagen sie auf den Einsatz auf, manche tragen sie selbst. ODDSET hat sich in den AGB festgelegt: 5 % „Quotenabschlag“ auf den Bruttogewinn einer gewonnenen Wette für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland. Nach Abzug ist der Nettogewinn das, was ausgezahlt wird. Die Werbung quotiert 2,10; auf dem Konto landet nach dem Quotenabschlag weniger. Das ist kein Fehler des Anbieters, sondern die dokumentierte Mechanik.

Lizenz und Whitelist: warum die Zahlungsart über die Erlaubnis nichts sagt

Wer in Deutschland Sportwetten anbieten will, braucht eine Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV – ausgestellt und überwacht von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale). Die GGL führt die bundesweite Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV; sie ist die einzige Quelle, an der ein Spieler verlässlich prüfen kann, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat. Der Stand vom 2. Oktober 2026 weist 30 Einträge aus – 27 Inhaber mit Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten) und drei weitere Inhaber, die ausschließlich Pferdewetten anbieten. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain – aber eine .de-Domain allein beweist gar nichts, weil Whitelist-fähige und Whitelist-ferne Domains gleich aussehen.

Die Erlaubnis ist an die Domain gebunden, nicht an die Marke: Hillside (Europe) ENC, Sitz in Ta’Xbiex, Malta, ist auf der Whitelist als Veranstalter von Bet365.de eingetragen – nicht als Veranstalter aller Domains, die Hillside betreibt. Eine andere Marke desselben Konzerns auf einer anderen Domain ist nicht automatisch erlaubt. Das gilt auch für Marken, die unter verschiedenen Domains mehrere Sportwetten-Plattformen betreiben: I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema, Malta, ist sowohl für Wettarena als auch für bet3000 verantwortlich; jede Domain steht für sich auf der Liste, mit eigenem Erstdatum und eigenem Folgedatum.

Die erste Erlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre; die Whitelist zeigt nur die Ausstellungsdaten, kein Enddatum. Wer ein Enddatum lesen will, liest es in die Liste hinein – und irrt sich. Was die Liste zeigt, ist die Erlaubnis zum Stichtag; sie gilt, bis sie widerrufen oder zurückgenommen wird.

Die Zahlungsart berührt die Erlaubnis nicht. paylado akzeptiert keine Lizenzanträge und führt keine Spielersperrdatei. OASIS, die zentrale Sperrdatei nach §§ 8, 8a GlüStV, wird vom Wettanbieter abgefragt, nicht von der Wallet. Die LUGAS-Limitdatei, die das 1.000-€-Monatslimit und das Parallelspielverbot durchsetzt, läuft ebenfalls über den Anbieter, nicht über die Zahlungsmethode. Wer mit paylado bei einem Whitelist-Anbieter einzahlt, ist in das volle OASIS/LUGAS-Regime eingebunden; wer mit paylado bei einem nicht gelisteten Anbieter einzahlt, ist in keines davon eingebunden. Die Wallet kann den Unterschied nicht sehen.

Wettsteuer, RennwLottG und das 5,3-%-Detail

Die Sportwettensteuer nach §§ 16-25 RennwLottG ist die zweite Säule neben der Erlaubnis. Sie wird vom Veranstalter der Wette geschuldet, nicht vom Spieler; ihre Höhe beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ – das sind rund 5,03 % des eingesetzten Betrags, nicht 5,3 % des Bruttoeinsatzes. Die Differenz klingt gering, ist aber Mechanik: Wer den Bruttoeinsatz als Basis nimmt, rechnet 5,3 %, wer die Bemessungsgrundlage nimmt, rechnet 5,03 % – und wer das verwechselt, schenkt dem Anbieter 0,27 Prozentpunkte. Die Weitergabe an den Spieler ist Sache des Anbieters: Manche ziehen die Steuer vom Bruttogewinn ab, manche schlagen sie auf den Einsatz auf, manche tragen sie. Eine einheitliche Branchenregel gibt es nicht.

Die Steuer ist keine Lizenz. Wer seine Wettsteuer bezahlt, beweist damit nicht, dass er eine deutsche Erlaubnis hat. Offshore-Anbieter, die in Deutschland nicht erlaubt sind, führen die Steuer ebenfalls ab – das ist Bußgeldvermeidung, nicht Legalitätsbeweis. Die Lizenz steht auf der Whitelist; alles andere ist Plausibilität.

EuGH, BGH und die Frage der Rückforderung

Die Frage, ob ein Spieler, der bei einem nicht lizenzierten Anbieter gespielt hat, seine Einsätze zurückverlangen kann, ist seit Jahren offen und liegt derzeit beim Europäischen Gerichtshof. Der Bundesgerichtshof hat sie am 25. Juli 2024 dem EuGH vorgelegt (Az. I ZR 90/23) – im konkreten Fall fordert ein Kläger von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emiliou, hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) grundsätzlich für möglich gehalten, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten – mit einer Ausnahme: Wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen, entfällt der Rückzahlungsanspruch.

Wer daraus einen Anspruch ableitet, liest die Schlussanträge als Urteil. Sind sie nicht. Schlussanträge sind die Meinung des Generalanwalts; der EuGH folgt ihnen in der Mehrzahl der Fälle, aber nicht immer. Bis zu einem Urteil bleibt die Rückforderung eine offene Frage, und der einzelne Spieler hat keine einklagbare Garantie. Wer sein Geld zurückholen will, braucht einen Rechtsanwalt, nicht diese Seite.

Offshore: warum „akzeptiert paylado“ keine Lizenz ist

Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung. Das hat die GGL am 17. September 2026 noch einmal ausdrücklich klargestellt und vor illegalen Angeboten „wie etwa Platincasino“ gewarnt. Wer bei einem nicht gelisteten Anbieter spielt, hat keine deutsche Aufsicht, keinen OASIS-Anschluss, keine LUGAS-Limitdatei und keine zivilrechtliche Handhabe über die im Abschnitt „EuGH, BGH und die Frage der Rückforderung“ beschriebene Route hinaus. Strafbar macht sich nach § 285 StGB auch der Spieler – bis zu sechs Monate oder Geldstrafe – wobei Verfolgungen einzelner Spieler in der Praxis nicht etabliert sind. Das ist weder eine Entwarnung noch eine Drohung; es ist der Stand des Gesetzes.

Spielerschutz: Limits, OASIS und der Panikbutton

Der Spielerschutz im GlüStV 2021 ist nicht an eine Zahlungsart gebunden, sondern an die Erlaubnis. Wer bei einem Whitelist-Anbieter spielt, ist in das Schutzregime eingebunden, das die GGL durchsetzt – ob er mit paylado, PayPal oder Überweisung einzahlt, ändert daran nichts.

Einzahlungslimit: 1.000 € im Monat, standardmäßig

Das Standardlimit liegt nach § 6c Abs. 1 GlüStV bei 1.000 € pro Kalendermonat, gerechnet über alle Anbieter hinweg. Die Durchsetzung läuft über die LUGAS-Limitdatei – ein Anbieter sieht nicht nur, was der Spieler bei ihm einzahlt, sondern auch, was er bei den anderen Anbietern des Limits bereits verbraucht hat. Wer versucht, das Limit zu umgehen, indem er die Anbieter wechselt, läuft ins Leere: LUGAS addiert mit.

Anbieter dürfen für einzelne Spieler ein höheres Limit festlegen – bis 10.000 € im Monat, in Ausnahmefällen bis 30.000 € – aber nur auf Basis nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Eine Selbsterklärung reicht nicht. Wer das höhere Limit will, muss Einkommen, Vermögen oder andere Belege vorlegen; der Anbieter prüft, die GGL genehmigt. Eine Senkung greift sofort; eine Anhebung erst nach sieben Tagen Karenzzeit. Das ist nicht Bürokratie um der Bürokratie willen, sondern der eingebaute Bremsweg für Spontanentscheidungen.

Parallelspielverbot: ein Konto, ein Anbieter zur Zeit

§ 6h GlüStV verbietet das gleichzeitige Spielen bei mehreren Anbietern. Die LUGAS-Aktivitätsdatei erkennt, ob der Spieler bei einem anderen Anbieter gerade aktiv ist; wer parallel spielt, wird gesperrt. Das klingt nach Schikane, ist aber Mechanik gegen die Strategie, Limits durch Anbieterwechsel zu unterlaufen. Wer das Limit voll ausnutzen will, kann es nicht über zwei Kontos gleichzeitig – er muss warten, bis das eine Konto ruht.

OASIS: die zentrale Sperrdatei

OASIS ist die Spielersperrdatei nach §§ 8, 8a GlüStV, die jeder Whitelist-Anbieter bei Registrierung und Login abfragt. Wer gesperrt ist, kann sich nicht anmelden; wer sich selbst sperrt, bleibt mindestens drei Monate gesperrt, wenn er eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Die Sperre gilt anbieterübergreifend – wer bei einem Anbieter gesperrt ist, ist bei allen gesperrt. Das macht OASIS zum wirksamsten Werkzeug gegen den Wechsel auf einen anderen Anbieter nach einer Selbsterkenntnis.

Panikbutton: 24 Stunden sofort

§ 6i Abs. 3 GlüStV verpflichtet jeden Whitelist-Anbieter, einen Panikbutton anzubieten – eine Taste, die mit einem Klick eine 24-stündige Sperre auslöst. Wer nachts um drei merkt, dass er die Kontrolle verliert, drückt den Knopf und ist bis morgen nachts um drei ausgesperrt. Die Sperre wird in OASIS vermerkt, sobald sie ausläuft – wer sie nicht verlängert, kommt wieder rein, aber mit einem Vermerk in der Akte. Wer die Sperre vor Ablauf aufheben will, kann das nicht; das ist die Mechanik.

Verifizierung und 72-Stunden-Fenster

Vor der vollständigen Verifizierung darf ein Anbieter nach § 6a GlüStV maximal 72 Stunden Spielzeit gewähren, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlung. Wer in dieser Frist auszahlen will, hat Pech: Die Auszahlung wird erst freigegeben, wenn die Identitätsprüfung abgeschlossen ist. Die Verifizierung läuft über VideoIdent, PostIdent oder vergleichbare Verfahren – der Anbieter entscheidet, welche Verfahren er anbietet. Wer das Verfahren scheut, hat zwei Optionen: gar nicht spielen oder die 72 Stunden mit 100 € durchspielen und dann auszahlen.

Minderjährige und die Altersgrenze

Teilnahme erst ab 18, ohne Ausnahme. Die GGL und die Anbieter prüfen das bei der Registrierung; eine gültige Ausweis-Kopie reicht. Wer sich mit gefälschten Daten anmeldet, begeht eine Straftat – nicht der Anbieter, der Spieler.

Die Top-Wettanbieter mit paylado im Vergleich

Die folgenden zehn Anbieter stehen auf der GGL-Whitelist (Stand 2. Oktober 2026) und sind insofern zur Annahme von Sportwetten in Deutschland berechtigt. Die Tabelle zeigt den Status auf der Liste, den Erlaubnisinhaber und das Datum der Ersterlaubnis – drei Punkte, die der Spieler prüfen kann, ohne sich auf das Marketing der Anbieter verlassen zu müssen.

Anbieter Status auf der GGL-Whitelist Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
Wettarena gelistet I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema, Malta 09.10.2020
Sportwetten.de gelistet NetX Betting Limited 19.11.2020
bpremium gelistet Ladbrokes (Deutschland) Limited 09.10.2020
ODDSET gelistet Oddset Sportwetten GmbH 18.11.2020
Tipico gelistet Tipico Co. Limited, San Ġiljan, Malta 09.10.2020
Tiptorro gelistet Torro Tec Limited, Malta 30.06.2021
MERKUR BETS gelistet Merkur Bets Malta Limited 06.11.2023
Betano gelistet Betkick Sportsbetting Limited 19.02.2021
Sportingbet gelistet Sportingbet (Deutschland) Limited 09.10.2020
Bet3000 gelistet I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema, Malta 22.04.2026

Die Tabelle zeigt Lizenzstatus, nicht paylado-Akzeptanz. Welche Anbieter paylado tatsächlich in der Kasse führen, ist Sache der Anbieter und nicht von der Whitelist ablesbar. Die paylado-Akzeptanz kann sich ändern – ein Anbieter, der heute paylado führt, kann die Methode morgen einstellen, ohne dass die Whitelist das vermerkt. Wer mit paylado einzahlen will, prüft die Kasse zum Zeitpunkt der Einzahlung.

Was die Tabelle auch nicht zeigt: den Bonus, die Mindesteinzahlung, die Auszahlungsdauer. Diese drei Punkte sind in den folgenden Anbieter-Profilen aufgeführt, soweit die AGB der Anbieter sie belegen.

Wettarena

Wettarena ist seit dem 9. Oktober 2020 auf der Whitelist gelistet; der Inhaber ist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta. Die Mindesteinzahlung beträgt 10 € für alle Einzahlungsmethoden – paylado eingeschlossen, wie die Hilfeseite des Anbieters ausdrücklich aufführt. Eine zweite Hilfeseite nennt 1 € oder 10 € je nach Methode; das ist die Diskrepanz, mit der ein Spieler rechnen muss, wenn er die Hilfeseiten vergleicht. Im Wettschein sind 10 Cent pro Weg bei 1 € Gesamteinsatz möglich – das ist die Mechanik für sehr kleine Wetten. Die paylado-Akzeptanz ist also gegeben; wer die Wallet nutzen will, prüft zur Sicherheit die aktuelle Kassenansicht.

Das Angebot an Zahlungsmethoden ist breit: PayPal, Kreditkarte (VISA und Mastercard), Onlineüberweisung, Cashtocode, Much Better, Paysafecard, Skrill, Klarna Sofort, Neteller, paylado und Arenapay. Wettarena gehört damit zu den Anbietern, die paylado zusammen mit einer größeren Auswahl an Alternativen anbieten – ein Spieler, der die Wallet nutzen will, hat hier eine verlässliche Adresse.

Die Auszahlungsmechanik folgt dem Standard: Auszahlung auf dieselbe Methode wie die Einzahlung, Identität verifiziert, kein Auszahlungslimit in den AGB beziffert. Wer zum ersten Mal auszahlt, plant die VideoIdent-Runde mit ein – ohne abgeschlossene Verifizierung fließt nichts.

Sportwetten.de

Sportwetten.de ist seit dem 19. November 2020 auf der Whitelist, Inhaber ist die NetX Betting Limited. Der Willkommensbonus ist nach den AGB ein Einzahlungsbonus (Bonusgeld): 100 % auf die erste Einzahlung, maximal 100 €, gutgeschrieben sofort nach einer Ersteinzahlung von mindestens 10 €. Die erste online getätigte Einzahlung zählt – wer vor der Registrierung einzahlt, hat den Anspruch verloren. Ob paylado im Kassenbereich aktiv ist, zeigt der Blick in das Einzahlungsmenü; die Bonusbedingungen selbst sind zahlungsartunabhängig, womit die Ersteinzahlung via paylado voll anrechenbar bleibt.

bpremium

bpremium wurde am 9. Oktober 2020 in die Whitelist aufgenommen (Inhaber: Ladbrokes (Deutschland) Limited). Die Bonusbedingungen sind die strengsten in diesem Vergleich: Bonusgewinne aus Sportwetten sind laut Nutzungsbedingungen erst nach dem Fünffachen des Bonusbetrags und dem Fünffachen der zugehörigen Einzahlung auszahlbar – und zwar bei Dezimalquoten ab 1,7. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, nur einmal nutzbar. Wer mit 100 € einzahlt und den vollen Bonus mitnimmt, hat 1.500 € Umsatzpflicht vor sich – eine Hausnummer, die nur der konsequent durchgeplante Wettler erreicht. Für die paylado-Verfügbarkeit empfiehlt sich ein Klick in den Kassenbereich; die Bonusmechanik bleibt dabei von der Einzahlungswahl unberührt.

ODDSET

ODDSET ist seit dem 18. November 2020 auf der Whitelist, Inhaber ist die Oddset Sportwetten GmbH. Die Besonderheit ist die Wettsteuer: ODDSET erhebt nach den AGB bei Kunden mit Wohnsitz in Deutschland eine Gebühr von 5 % („Quotenabschlag“) auf den Bruttogewinn einer gewonnenen Wette. Der Nettogewinn nach Abzug ist das, was ausgezahlt wird. Wer mit ODDSET spielt, kalkuliert die 5 % ein – eine Quote von 2,00 wird zu 1,90. Die Auszahlung setzt ein vollständig verifiziertes Spielerkonto und mindestens einmal umgesetzte Einzahlungen voraus; Gewinnauszahlungen über 15.000 € erfolgen in der Regel nur per Banküberweisung. Einzahlungen sind per Debit- und Kreditkarte, Maestro, Mastercard, PayPal, paysafecard und Visa möglich. Ein Klick in die Kasse klärt, ob paylado derzeit verfügbar ist – die AGB führen sie zwar nicht explizit, schließen sie aber auch nicht aus.

Tipico

Tipico (seit 9. Oktober 2020 auf der Whitelist; Inhaber: Tipico Co. Limited) hat seinen Sitz im Portomaso Business Tower in San Ġiljan, Malta. Gegründet wurde Tipico 2004 von Oliver Voigt, Dieter Pawlik und Mladen Pavlovic gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Kuentzle. Die Marke ist im deutschen Markt sichtbar präsent, was die Lizenz nicht ersetzt – Whitelist ist die Lizenz, Sichtbarkeit ist Marketing. Die Frage der Rückforderung von Einsätzen aus Zeiten ohne deutsche Erlaubnis ist über den BGH und den EuGH im Fluss (siehe oben); ein Anspruch steht im Einzelfall, nicht pauschal.

Tiptorro

Tiptorro ist seit dem 30. Juni 2021 auf der Whitelist, Inhaber ist die Torro Tec Limited (Malta). Die Tiptorro-App wird im App Store von Torro Tec Limited angeboten, die sich als „behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (Whitelist)“ beschreibt. Das ist die Lizenz, die die GGL vergibt, und sie steht auf der Liste. Die App-Beschreibung ist die kürzeste Verbindung zwischen Whitelist und Spieler – wer Tiptorro aus dem App Store lädt, lädt die App eines lizenzierten Anbieters.

MERKUR BETS

MERKUR BETS ist seit dem 6. November 2023 auf der Whitelist, Inhaber ist die Merkur Bets Malta Limited – der jüngste Erstdatum in dieser Liste, was die Marke zur neuesten Whitelist-Erlaubnis unter den hier verglichenen Anbietern macht. Das Neukundenangebot: Bei einer Ersteinzahlung ab 1 € gibt es eine Freebet über 25 €; verliert die erste qualifizierende Kombiwette, wird der Einsatz bis 75 € als Freebet erstattet, sofern vor der Wette die Option „Neukunden-JokerBet“ gewählt wurde. Drei Mechanikpunkte, die das Kleingedruckte machten: Freebet, nicht Bargeld; JokerBet muss vor der Wette aktiv sein; Erstattung gedeckelt auf 75 €. Ob paylado in der Kasse auswählbar ist, ist direkt vor der Einzahlung zu prüfen.

Betano

Betano ist seit dem 19. Februar 2021 auf der Whitelist, Inhaber ist die Betkick Sportsbetting Limited. Die App-Store-Beschreibung nennt als Zahlungsmethoden für Ein- und Auszahlung unter anderem Apple Pay, Google Pay, PayPal, Klarna Sofortüberweisung, Betano Cash und Kreditkarten. Live-Streaming steht laut App-Store-Beschreibung verifizierten Kunden ab einem bestimmten Mindestguthaben zur Verfügung. paylado ist in der genannten Liste nicht aufgeführt; ob die Wallet in der Kasse ergänzt ist, ist zum Zeitpunkt der Einzahlung zu prüfen.

Sportingbet

Sportingbet führt die Whitelist seit dem 9. Oktober 2020 (Inhaber: Sportingbet (Deutschland) Limited). Die Auszahlungsmechanik ist die transparenteste in diesem Vergleich: Gewinne ab 10 € Mindestbetrag, per Debit- oder Kreditkarte in 2 bis 4 Werktagen, per eWallet (PayPal, Skrill, NETELLER) innerhalb von 8 Stunden, per Banküberweisung in 3 bis 5 Werktagen. Bearbeitungsgebühren werden keine erhoben. Die Verfügbarkeit von paylado ist vor der Einzahlung in der Kasse zu prüfen; ist die Wallet dort nicht gelistet, ist sie für den gewählten Kanal gesperrt.

Bet3000

Bet3000 ist seit dem 22. April 2026 auf der Whitelist, Inhaber ist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Lyons Range Court, Flat Nr. 1, Triq Bisazza, SLM 1640, Sliema, Malta – derselbe Inhaber wie Wettarena. Das Erstdatum 22. April 2026 ist das jüngste in dieser Liste und das zweitjüngste im gesamten Whitelist-Bestand überhaupt. Eine Erlaubnis, die in diesem Jahr erteilt wurde, ist mechanisch nicht weniger wert als eine von 2020 – die GGL prüft zum Zeitpunkt der Erteilung, nicht rückwirkend. Welche AGB-Mechanik und welche Auszahlungsdauer für den Spieler gelten, steht in den AGB des Anbieters – die Whitelist verzeichnet nur die Zulassung des Veranstalters.

Was paylado für den Spieler bedeutet – und was es nicht bedeutet

paylado ist eine E-Geld-Wallet aus Malta, reguliert von der MFSA. Wer mit paylado einzahlt, zahlt über ein reguliertes Institut – das ist die eine Seite. Die andere Seite: Die Wallet ist keine Lizenz. Sie entscheidet nicht, ob ein Anbieter in Deutschland erlaubt ist; sie prüft nicht, ob der Spieler gesperrt ist; sie führt keine Limitzählung durch. Die Lizenz steht auf der Whitelist der GGL; OASIS und LUGAS sind die Schutzmechanismen, die nur Whitelist-Anbieter anbinden.

Wer mit paylado bei einem nicht gelisteten Anbieter einzahlt, hat eine E-Geld-Transaktion, aber keine deutsche Aufsicht. Wer mit paylado bei einem gelisteten Anbieter einzahlt, hat beides. Die Wallet ist im zweiten Fall ein Zahlungsweg, kein Statussymbol.

Die Werbung für Online-Wetten ist voll von Versprechen, die das Kleingedruckte nicht einlöst. „100 % Bonus“ ist 100 % auf den ersten Euro, gedeckelt durch die AGB. „Risikofreie Wette“ ist eine Freebet, deren Wert unter dem verlorenen Einsatz liegt. „Beste Quoten“ sind Quoten, die der Markt nach Margen schlägt. Wer diese Begriffe liest, liest das Marketing; wer die Mechanik versteht, liest die AGB.

Die hier beschriebene Mechanik stützt sich auf die GGL, die AGB der Anbieter und die Whitelist. Was nicht aus diesen Quellen hervorgeht, wird nicht behauptet. Wer eine Frage hat, die hier nicht beantwortet ist, hat drei verlässliche Adressen: die Whitelist der GGL, die AGB des Anbieters, und im Streitfall einen Rechtsanwalt.

Häufig gestellte Fragen zu Wettanbietern mit paylado

Welche Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis akzeptieren paylado?

Die GGL-Whitelist entscheidet, wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf – nicht die Zahlungsart. Welche der gelisteten Anbieter paylado tatsächlich in der Kasse führen, ist Sache der Anbieter und nicht aus der Whitelist ablesbar. Wettarena nennt paylado ausdrücklich in seiner Hilfeseite als akzeptierte Einzahlungsmethode; bei anderen Anbietern ist die Kasse zum Zeitpunkt der Einzahlung maßgeblich. Die Lizenz sagt über die Wallet nichts; die Wallet sagt über die Lizenz nichts.

Wie läuft eine Ein- und Auszahlung mit paylado ab?

Die Einzahlung erfolgt über die paylado-Wallet: Spieler wählt paylado in der Kasse, autorisiert den Betrag über die Wallet-App, der Betrag wird auf dem Wettkonto gutgeschrieben. Die Mindesteinzahlung ist anbieterabhängig – Wettarena nennt 10 € für alle Methoden, andere Anbieter staffeln zwischen 1 € und 30 € je nach Methode. Die Auszahlung geht auf dieselbe Wallet zurück, von der eingezahlt wurde; eine Änderung der Auszahlungsmethode ist nicht möglich. Die Bearbeitungszeit ist Sache des Wettanbieters – von 8 Stunden bei eWallet-fähigen Anbietern wie Sportingbet bis zu 3 bis 5 Werktagen bei Banküberweisung.

Welche Mindesteinzahlung gilt bei paylado, und fallen Gebühren an?

Die Mindesteinzahlung ist anbieter- und methodenspezifisch. Wettarena nennt 10 € pauschal für alle Methoden, AdmiralBet 5 € oder 10 € je nach Methode. Gebühren für die Einzahlung sind in den AGB der hier verglichenen Anbieter in der Regel nicht ausgewiesen – entweder ist die Methode kostenfrei, oder die Gebühr steht in der Kasse. Die Wettsteuer ist keine Gebühr der Wallet, sondern des Wettanbieters; sie beträgt 5 % vom Bruttogewinn bei ODDSET, andere Anbieter tragen sie oder schlagen sie auf den Einsatz auf.

Warum berechtigt eine Sportwetten-Erlaubnis nicht zu Slots, Poker oder Casinospielen?

Die GGL vergibt getrennte Erlaubnisse für getrennte Spielformen. Eine Sportwetten-Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV deckt ausschließlich Sportwetten ab; für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino gelten eigene Erlaubnistatbestände mit eigenen Regeln. Wer auf der Whitelist als Sportwetten-Anbieter steht, darf dort auch nicht ohne weiteres Slots anbieten. Die Lizenz ist produktbezogen, nicht markenbezogen.

Wie lässt sich anhand der GGL-Whitelist prüfen, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat?

Die Whitelist wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) auf glücksspiel-behoerde.de veröffentlicht. Der Stand vom 2. Oktober 2026 weist 30 Einträge aus. Der Spieler prüft drei Punkte: Ist die Domain des Anbieters auf der Liste? Wer ist der Inhaber? Welches Erstdatum trägt die Erlaubnis? Eine .de-Domain allein beweist nichts; eine Whitelist-Eintragung allein heißt noch nicht, dass die Erlaubnis heute gilt – die Liste ist eine Momentaufnahme. Wer den Status zum Zeitpunkt der Einzahlung prüfen will, lädt sich die Whitelist herunter und vergleicht selbst.

Wie wirkt sich die Sportwettensteuer auf die Auszahlung aus, und wer trägt sie?

Die Sportwettensteuer nach §§ 16-25 RennwLottG beträgt 5,3 % auf der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ – das sind rund 5,03 % des Bruttoeinsatzes. Geschuldet wird sie vom Veranstalter, nicht vom Spieler. Wie der Anbieter sie weitergibt, ist seine Entscheidung: ODDSET zieht 5 % vom Bruttogewinn ab; andere Anbieter schlagen sie auf den Einsatz auf oder tragen sie. Wer die Steuer im Voraus kalkulieren will, liest die AGB des Anbieters – nicht die Werbung, nicht das Kleingedruckte am Wettschein, sondern die AGB.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungen»